Gegen das wilde Abstellen
Neue Regelungen für E-Scooter und Co.
Seit 1. September gelten neue Regelungen für Unternehmen, die E-Roller und E-Bikes verleihen. Die Senatsverkehrsverwaltung will mit dem novellierten Straßennutzungsgesetz das oftmals wilde Abstellen reduzieren.
Anbieter von E-Rollern und Co. brauchen jetzt eine Sondernutzungserlaubnis. Einige Bedingungen, die daran geknüpft sind: An den Standorten, die gemeinsam mit den Bezirken ausgewiesen werden sollen, sind nicht mehr als vier Fahrzeuge erlaubt, mindestens 2,30 Meter der Gehwegbreite müssen frei bleiben. Die Verleihfirmen sollen zudem ein Verfahren etablieren, mit dem der Mieter per Foto das ordnungsgemäße Abstellen nach der Ausleihzeit dokumentiert. Erfährt ein Vermieter von falsch geparkten Fahrzeugen, muss er sie umparken, dafür hat er vier Stunden Zeit. Auch ein kostenloses Bürgertelefon für Beschwerden sollen die Anbieter einrichten.
Besonders in Friedrichshain seien bestimmte Ecken vom wilden Abstellen betroffen, sagt Verkehrsstadträtin Annika Gerold (Bündnis 90/Grüne). „Dazu gehören der Boxhagener Platz sowie das Areal vom Holzmarkt bis zum Ostbahnhof und zur East Side Gallery.“ Den Ansatz der Senatsverwaltung begrüße und unterstütze sie, denn das ordnungsgemäße Abstellen sei wichtig. „Fußgänger, insbesondere mobilitätseingeschränkte Menschen und Senioren sollen nicht behindert werden.“
Auch Mitte mit durch Touristen hoch frequentierten Gebieten sei besonders betroffen von dem Abstellproblem, erklärt die zuständige Stadträtin Almut Neumann (Bündnis 90/Grüne). Aber als einer der ersten Bezirke habe Mitte bereits vor zwei Jahren angefangen, gesonderte Abstellflächen auf der Fahrbahn zu schaffen, denn Gehwege seien zu entlasten. „Von diesen Flächen gibt es mittlerweile rund 30“, so Neumann. Gemeinsam mit der Senatsverwaltung und den Jelbi-Stationen der BVG soll das Angebot weiter ausgebaut werden. Das Ziel: „Sämtliche Fußwege in Mitte sollen zu einer No-Parking-Zone für E-Scooter erklärt werden können, sagt die Stadträtin. Die strengeren Regeln begrüße sie, da die wild abgestellten Roller eine erhebliche Behinderung und Gefahrenquelle darstellten. Leider seien die Bußgelder für das Fahren von E-Scootern auf Gehwegen bei 15 Euro geblieben, wohingegen Radfahrer auf Bürgersteigen jetzt 55 Euro zahlen müssten. Das sollte bei E-Rollern unbedingt angepasst werden, auf ebenfalls mindestens 55 Euro.
Autor:Ulrike Martin aus Neukölln |
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