Poller dürfen bleiben
Oberverwaltungsgericht entscheidet zugunsten des Bezirksamtes
Die Pollersperre auf der Tucholskystraße ist doch rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht vor wenigen Tagen entschieden. Das Bezirksamt bekommt damit Recht.
Die Tucholskystraße bleibt für Autofahrer wohl doch gesperrt. Nach einer Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ist der „Modalfilter“ auf der Kreuzung zur Auguststraße voraussichtlich rechtmäßig. „Eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts wurde abgeändert“, lässt das Gericht wissen.
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte zuvor entschieden, dass die Poller auf der Tucholskystraße rechtswidrig sind. Laut Gericht bestanden „ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der verkehrsrechtlichen Anordnung“. Wie berichtet, kündigte das Bezirksamt daraufhin an, dagegen Rechtsmittel einlegen zu wollen. Vom Oberverwaltungsgericht bekam die Behörde mit ihrer Beschwerde nun Recht. Nach Auffassung der Richter bestehen „voraussichtlich keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Durchfahrtsverbots für Autos“. Der Bezirk habe dargelegt, dass vor Erlass dieser Anordnung eine qualifizierte Gefahrenlage bestanden habe, heißt es weiter. Aus Sicht des Be-zirksamtes war die gemeinsame Durchfahrt von Fahrrädern und Autos an der Kreuzung zuvor gefährlich gewesen. Deshalb hatte der Bezirk im Juni 2023 einen Teil der Tucholskystraße zur Fahrradstraße erklärt, nur befahrbar für Anlieger. Auf der Kreuzung Tucholskystraße und Auguststraße stellte das Bezirksamt mehrere Pfosten auf. Autofahrer mussten dort abbiegen. Gegen die Poller hatten Anwohner, Geschäftsleute und Restaurantbetreiber geklagt.
Der aktuelle Beschluss ist laut Oberverwaltungsgericht unanfechtbar.
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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