Pop-up-Radwege sind rechtens
Berlin. Die während und wegen der Corona-Pandemie von der Senatsverkehrsverwaltung und den Bezirken angelegten temporären Radstreifen sind zulässig. Das bestätigt ein Gutachten der wissenschaftlichen Dienste des Bundestages, das der Pankower Bundestagsabgeordnete Stefan Gelbhaar (Bündnis 90/Grüne) in Auftrag gegeben hatte. Demnach können die Straßenverkehrsbehörden „die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten“, heißt es. Das gilt auch für die Pop-up-Radwege. FDP und AfD hatten rechtliche Zweifel. Das Gutachten sagt zu Thema Verstetigung auch, dass die temporären Radstreifen solange rechtmäßig sind, wie die Schilder stehen. In Berlin wurden bisher 24 Kilometer Pop-up-Radwege eingerichtet. DJ
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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