Semestertickets gelten weiter
Berlin. Die Kulanzregelung für das Semesterticket der Hochschulen in Berlin und Brandenburg wurde bis Ende Mai verlängert. Das heißt, Semestertickets, die zum 31. März abgelaufen sind, gelten weiterhin, wenn eine Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2020 im Original vorgelegt werden kann. Dies gilt auch für das Zusatzticket zum Semesterticket Berlin. Studienanfänger, die noch kein Semesterticket haben, müssen die Immatrikulatonsbescheinigung plus ihren Personalausweis vorlegen.
Die Ausgabe der Semestertickets erfolgen in der Regel durch die Hochschulen. Da dort aufgrund der Corona-Beschränkungen nur ein Notbetrieb stattfindet, wollen die Verkehrsbetriebe mit dieser Kulanzregelung den Hochschulen mehr Zeit dafür einräumen. go
Autor:Simone Gogol-Grützner aus Zehlendorf |
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