Falschparker im Fadenkreuz
Senat beschließt härteres Vorgehen gegen Parksünder

Zukünftig sollen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes Falschparker auch abschleppen lassen. | Foto: Thomas Frey
  • Zukünftig sollen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes Falschparker auch abschleppen lassen.
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Verkehrswidriges Halten und Parken wird teurer. Innensenator Andreas Geisel (SPD) will schärfer gegen Verkehrssünder vorgehen und schneller abschleppen lassen.

Während immer mehr Parkplätze für Radwege und Abstellbügel wegfallen, verschärfen Polizei und Ordnungsämter den Kampf gegen Falschparker. Das Abgeordnetenhaus hatte im April 2020 beschlossen, „konsequent gegen Falschparken“ vorzugehen. Wer illegal in zweiter Reihe hält, Ladezonen blockiert oder auf Behindertenparkplätzen und Radwegen parkt, soll schneller abgeschleppt werden und saftige Knöllchen kassieren.

Zukünftig sollen auch die Mitarbeiter der Ordnungsämter, die bisher nur die gebührenpflichtigen Parkzonen überwachen, den Abschleppwagen rufen können. Bisher dürfen das nur die Polizei, der Allgemeine Ordnungsdienst (AOD) der bezirklichen Ordnungsämter und seit 2020 auch die BVG. Private dürfen das nur auf Privatparkplätzen (z.B. Supermarkt) oder vor privaten Grundstückseinfahrten auf eigene Kosten.

Damit die Hunderte sogenannten Parkraumüber-wachungskräfte zukünftig ebenfalls abschleppen können, müssen erst Dienstverordnungen angepasst und Schulungen an der Verwaltungsakademie stattfinden. Außerdem wird derzeit geprüft, ob die Miterbeiter wegen der erweiterten Aufgabenbefugnisse in eine höhere Gehaltsgruppe rutschen. Entschieden ist bisher aber noch nichts.

Prämien für schnelle Abschlepper

Damit das Abschleppen von Falschparkern schneller passiert, hat die bei der Polizei ansässige Bußgeldstelle die Auftragsgebiete für Abschleppfirmen verkleinert und vergibt die Jobs an mehr Vertragsfirmen. Damit sollen „Fahrtwege und somit die Einschreitzeit verkürzt werden“, heißt es in dem Bericht des Senats. In dem seit 2020 gültigen Vertrag mit den Abschleppfirmen ist auch geregelt, dass die Abschleppwagen spätestens 30 Minuten nach Auftragserteilung am Ort sein müssen. Die Abgeordneten hatten in dem Beschluss sogar maximal 25 Minuten und Strafen für Verspätungen gefordert. Abschlepper, die schneller da sind, sollten Prämien erhalten.

Dagegen hatten sich die Abschleppfirmen gewehrt. „25 Minuten sind nicht zu halten“, sagt Michael Dzakovic, Chef des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmen (VBA e.V.) aus Wuppertal. Die meisten seiner zwölf Berliner Mitgliedsfirmen würden ihre Standorte außerhalb der City haben. Dzakovic nennt die verschärften Zeitvorgaben und das Bonus-Malus-System „einen frommen Wunsch“ fernab der Realitäten. Auch in Geisels Abschlussbericht steht, dass die Abschleppwagen wegen Staus schon jetzt die 30 Minuten kaum schaffen. Obwohl bei wiederholtem Zuspätkommen Vertragsstrafen von 50 Euro möglich sind, hat die Bußgeldstelle bisher keine Strafen erhoben. Von den Prämien hält der Senat laut Bericht auch nicht viel und rät dringend davon ab. „Die Verkehrssicherheit muss stets Vorrang vor einer riskanteren Fahrweise zur Erlangung einer Prämie haben“ heißt es. Die Abschleppfirmen hätten zudem weniger Fahrer, weil die BVG seit 2020 für ihren eigenen Abschleppdienst Personal abwirbt.

Bußgelder steigen deutlich

Die Polizei hat vor allem in der City kaum noch Abstellflächen für abgeschleppte Autos, so dass die Fahrzeuge weit weg gebracht werden müssen. Weil es immer mehr Gebühren-Parkzonen gibt, in denen ein Parksünder nicht hingebracht werden kann, gibt es kaum noch öffentliche Freiflächen. Angebote für private Verwahrplätze bekommt die Polizei nur in Randgebieten oder im Umland.

Die geahndeten Parkverstöße der Polizei haben sich von 2018 auf 2019 um zwölf Prozent erhöht (von 464 190 auf 518 431). Wegen Corona gingen die Anzeigen der Polizei 2020 auf 473 000 zurück, weil weniger Autos unterwegs waren und die Beamten anderweitig eingesetzt werden mussten. Hinzu kommen etwa 1,9 Millionen Anzeigen der bezirklichen Ordnungsämter in 2020 (Vorjahr 2,5 Millionen).

Falschparken wird nach der StVO-Novelle, die nach Zustimmung des Bundesrats noch vor der Bundestagswahl im September eingeführt werden soll, richtig teuer. Der Senat hatte sich in den Verhandlungen der Verkehrsminister von Bund und Ländern für deutliche Verschärfungen eingesetzt. Wer im Halte- oder Parkverbot steht, muss dann 55 statt wie bisher 15 Euro zahlen. Noch teurer ist es, mit dem Auto einen Fahrrad- und Gehweg zu blockieren oder in zweiter Reihe zu parken. Dann werden bis zu 110 Euro fällig.

Autor:

Dirk Jericho aus Mitte

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