Strengere Regeln gegen das Rollerchaos
Senat will mit neuem Straßengesetz für freie Gehwege und mehr E-Fahrzeuge beim Carsharing sorgen
Am 1. September tritt das überarbeitete Berliner Straßengesetz in Kraft. Den Verleihern von Elektro-Rollern, Mietfahrrädern, E-Mopeds und Carsharing-Autos wurden die neuen Regelungen jetzt vorgestellt.
Vor allem die elektrischen Tretroller in der Innenstadt sind ein großes Ärgernis, liegen auf Gehwegen rum und blockieren die Wege. Doch für den Senat ist die „Sharing-Mobilität“ wichtig für die Verkehrswende. „Wenn sich Menschen ein Fahrzeug teilen, bringt das weniger Verkehrsbelastung“, sagt Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (Grüne).
Mit präzisen Auflagen und Anreizen im Straßengesetz will sie das Abstellchaos bei Mieträdern, -rollern und -autos in den Griff bekommen. Vor allem im Zentrum ballen sich die Fahrzeuge unterschiedlicher Sharing-Anbieter. Hauptziel sei, dass E-Tretroller nicht mehr Gehwege blockieren. Bei den Carsharing-Autos will der Senat mehr Elektrofahrzeuge und fördert auch die Ausweitung sämtlicher Sharing-Angebote am Stadtrand.
Rückgabe nur auf vorgesehenen Flächen
Es gibt über 23.000 E-Scooter der Firmen Bird, Bolt, Lime, Tier und Voi sowie circa 3000 E-Mopeds von Tier, emmy und Felyx. Für sie wie auch für die Tausenden Leihfahrräder soll es künftig mehr ausgewiesene Abstellflächen auf Autoparkplätzen geben. Auch die BVG will auf ihren Jelbi-Stationen zusätzliche Parkplätze schaffen. Außerhalb dieser Flächen gilt zukünftig ein Abstellverbot. Die Vermieter müssen dafür technische Lösungen entwickeln. Möglich ist zum Beispiel ein obligatorischer Fotobeleg oder eine exakte GPS-Ortung. Befindet man sich außerhalb der vorgesehenen Flächen, kann man das Leihfahrzeug nicht über die App zurückgeben. Im Bezirk Mitte gibt es bisher 24 anbieterfreie Abstellplätze auf umgewandelten Autoparkplätzen. Für vier weitere Orte ist die Einrichtung bereits angeordnet.
Wichtigstes Ziel beim Carsharing ist die Elektrifizierung der Flotten. Die Autovermieter ohne feste Stationen – sogenannte Freefloater – sollen als Anreiz für das Anbieten von Elektroautos nur noch die Hälfte der Parkgebühren zahlen. Sie würden laut Gesetzesnovelle auch von der geplanten Erhöhung der Kurzzeitparkgebühren in allen Berliner Parkzonen ausgenommen, heißt es. Weil beim stationären Carsharing keine Parkgebühren anfallen, sollen E-Autos hier über geringere Sondernutzungsgebühren für die Parkhäfen gefördert werden. Den Bezirken, die diese Sondernutzungsgebühren kassieren, sollen keine Verluste entstehen. Details zur Verrechnung werden noch geprüft.
Mehr Leihfahrzeuge an den Stadtrand
Um mehr Autos auch in die Außenbezirke zu bekommen, will der Senat nach Bremer Vorbild die Carsharing-Unternehmen verpflichten, einen bestimmten Anteil ihrer Fahrzeuge täglich in den Stadtteilen außerhalb des S-Bahn-Rings anzubieten. Dort werden dann auch die Sondernutzungsgebühren reduziert oder ganz erlassen. Alle Details zu den neuen Regeln für Mietfahrzeuge stehen noch nicht fest. Vor allem die Höhe der Gebühren für die Sondernutzungserlaubnis der Straßen für Parkplätze ist noch offen.
Die Senatsverkehrsverwaltung will nach Einigung mit den Anbietern eine entsprechende Gebührenverordnung vorlegen. Die Novelle des Berliner Straßengesetzes selbst ist schon in der vorigen Wahlperiode vom Abgeordnetenhaus verabschiedet worden.
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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