Tempo 30 als Regel
Städtetag will Kommune mehr Handlungsspielraum geben
Die von den Grünen geführte Verkehrsverwaltung will flächendeckend Tempo 30 durchsetzen und nutzt jeden Spielraum, dies auch auf Hauptstraßen anzuordnen.
Derzeit ist das Tempolimit innerorts von 50 in der Straßenverkehrsordnung als Bundesrecht geregelt; Tempo-30-Schilder können nur in begründeten Ausnahmefällen aufgestellt werden: wegen Lärmschutz, Luftreinhaltung oder Erhöhung der Verkehrssicherheit. Nun ist Berlin der Initiative des Deutschen Städtetages „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ beigetreten, die sich für 30 als Regelgeschwindigkeit außerhalb von Hauptstraßen starkmacht.
Die Initiative, im Juli 2021 von Freiburg, Leipzig, Aachen, Augsburg, Hannover, Münster und Ulm gegründet, fordert eine Gesetzesänderung, sodass die Kommunen Tempo 30 anordnen können, wo sie es für notwendig erachten. Über 60 Städte und Gemeinden sind schon dabei. Für Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) sind mehr Tempo-30-Zonen wichtig für die „Vision Zero“, also um keine Verkehrstoten mehr zu beklagen. Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) betonte nach Berlins Beitritt zur Tempoinitiative, dass dieser „niemals ein Blankoscheck sein kann, überall Tempo 30 einzuführen“.
Ich finde die Grundidee der Initiative – Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts mit Ausnahme der Hauptstraßen – gut. Langsam fahren für weniger Lärm, sauberere Luft und mehr Sicherheit. Dort, wo das Schleichtempo nicht sinnvoll ist, könnte man als Ausnahme Tempo 50 genehmigen. Ein Vorteil: Der Schilderwald lichtet sich. Denn hier stehen schon Tausende Tempo-30-Schilder und auf drei Vierteln der Haupt- und Nebenstraßen gilt längst Tempo 30 – durchgängig, zeitweise oder abschnittsweise.
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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