Überholt und in Fußgänger gerast
SUV-Fahrer nach tödlichem Unfall auf Invalidenstraße angeklagt

Vor dem Berliner Landgericht hat rund zwei Jahre nach dem tödlichen Unfall mit vier Toten auf der Invalidenstraße der Prozess gegen den Autofahrer begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fahrlässige Tötung und fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs vor.

Der Angeklagte war am 6. September 2019 mit seinem fast zwei Tonnen schweren SUV beim Überholen in mehrere Fußgänger gerast, die vor einer roten Ampel warteten. Vier Menschen starben. Das jüngste Opfer war ein dreijähriger Junge. Seine Großmutter (64) kam ebenfalls ums Leben. Auch ein Spanier (28) und ein Brite (29) wurden getötet. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 44-jährigen Fahrer fahrlässige Tötung und fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs vor. Aus ihrer Sicht hätte er aus gesundheitlichen Gründen nicht am Steuer des SUV sitzen dürfen. Nach Gerichtsangaben hatte der Fahrer infolge eines epileptischen Anfalls einen Krampf bekommen, so dass er mit durchgedrücktem Gaspedal etwa 80 Meter weitergefahren sei. Seine Opfer soll der Mann mit einer „Kollisionsgeschwindigkeit von 102 bis 106 Stundenkilometern“ erfasst und deren Tod „fahrlässig in Kauf genommen“ genommen haben. Laut Staatsanwaltschaft hatte sich M. ans Steuer des Wagens gesetzt, obwohl er hätte wissen müssen, dass er gesundheitlich nicht in der Lage gewesen war, das Fahrzeug sicher zu führen.

Zu klären ist nach dem Unfallhergang aber noch eine ganz andere Frage. Wieso überholte der SUV überhaupt auf der Gegenfahrbahn? Augenzeugen sagen, dass der Fahrer aus dem Stau des Berufsverkehrs auf der Invalidenstraße mit seinem SUV plötzlich ausgeschert und an den bei roter Ampel wartenden Autos auf der Gegenspur vorbei gezogen sei, um wahrscheinlich in die Ackerstraße abzubiegen. Nach eigenen Angaben wollte der Fahrer in ein Pizzarestaurant. Wäre M. im Stau stehengeblieben und hätte wie alle anderen geduldig gewartet, wäre es zu dem tödlichen Unfall vermutlich nicht gekommen. Im Fall eines epileptischen Anfalls wäre M. zumindest „nur“ auf seinen Vordermann aufgefahren.

Das Landgericht Berlin hat 20 Prozesstage bis Anfang Februar 2022 angesetzt, um das Geschehen aufzuklären. Neun Hinterbliebene sind als Nebenkläger zum Prozess zugelassen. Etwa 70 Zeuginnen und Zeugen hat die Staatsanwaltschaft benannt.

Autor:

Ulrike Kiefert aus Mitte

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