100 Jahre Groß-Berlin
Arbeitslosigkeit in den 1920ern
Bereits um 1900 forderten die Arbeiterbewegungen die Einführung einer staatlichen Arbeitslosenversicherung. Als vorübergehende Lösung wurde mit der "Verordnung über Erwerbslosenfürsorge" vom 13. November 1918 eine Fürsorgeleistung für bedürftige Arbeitslose eingeführt. Im Mai 1920 wurde das "Reichsamt für Arbeitsvermittlung" errichtet. Zwei Gesetzentwürfe scheiterten 1920 und 1922 im Reichstag vor allem an der Frage der Trägerschaft der Versicherung, jedoch wurde im Oktober 1923 eine Beitragspflicht durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber eingeführt. Ein Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung wurde erst 1927 beschlossen. RR
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.