Senat erlässt Gastro-Gebühren
Bars und Restaurants dürfen Tische und Stühle umsonst auf den Bürgersteig stellen
Wirte müssen im neuen Jahr keine Gebühren zahlen, wenn sie Tische und Stühle auf den Bürgersteig stellen. Die Sondernutzungsgebühr für öffentliches Straßenland wird auch rückwirkend für 2023 erlassen.
Das hat der Senat jetzt beschlossen, um Bar- und Restaurantbesitzer in weiter schwierigen Zeiten zu unterstützen. Bereits in den Corona-Jahren durften die Wirte ihre Tische umsonst rausstellen. Sogar Parkbuchten wurden unter der damals von den Grünen geführten Verkehrsverwaltung zu Gratis-Sitzecken. Hintergrund der jetzigen Unterstützung ist auch die von der Ampelregierung beschlossene Mehrwertsteuererhöhung für Restaurants auf 19 Prozent. Der Steuersatz auf Speisen war in der Corona-Zeit auf sieben Prozent gesenkt worden.
Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) will mit dem Erlass der Gastro-Gehweggebühren „Arbeitsplätze erhalten und den Wirtschaftsstandort Berlin stärken“, wie er sagt. Die Befreiung gilt nicht nur für Gastronomen, sondern auch für Schausteller und Veranstalter, die Messe- und Kongresswirtschaft, den Einzelhandel und die Kultur- und Kreativwirtschaft. „Der Erlass ist eine wichtige Unterstützung, denn die schwierigen Corona-Jahre wirken immer noch nach“, sagt Wegner. Verkehrssenatorin Manja Schreiner und Finanzsenator Stefan Evers (beide CDU) hätten diese Lösung möglich gemacht.
Die zuständige Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern und Ordnungsämtern die neue Regelung mitgeteilt. Die Bezirke bekommen die entgangenen Einnahmen aus der Sondernutzungsgebühr vom Senat, die Verluste werden von der Finanzverwaltung ausgeglichen. Die Bezirksämter können darüber hinaus in eigenem Ermessen entsprechende Sondernutzungsgebühren, die ab Mai 2023 erhoben worden sind, rückwirkend erstatten. Auch diese daraus entstandenen Einnahmeausfälle will die Senatsfinanzverwaltung kompensieren. „Berlin wird von einer lebendigen Gastronomie, vielfältigem Einzelhandel und bunten Volksfesten profitieren“, so Wegner.
Berlinweit entgehen der Stadtkasse durch den Erlass der Sondernutzungsgebühren etliche Millionen Euro. Das Bezirksamt Mitte hat zum Beispiel bis Corona jährlich durchschnittlich 450 000 Euro allein auf dem Alexanderplatz durch die Budengenehmigungen – vom Ostermarkt über Oktoberfest bis Weihnachtsmarkt – eingenommen.
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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