Energiehilfen für Firmen und Selbstständige
Berlin stellt weitere 252 Millionen Euro aus Hilfsprogramm für die Wirtschaft bereit
Der Senat stellt mit dem Programm „Energiehärtefallhilfe Berlin“ 252 Millionen Euro für kleine und mittlere Unternehmen zur Verfügung, damit sie wegen der gestiegenen Energiekosten nicht untergehen.
Den Zuschuss können auch Soloselbstständige, Freiberufler, gemeinnützige Unternehmen und Sozialunternehmen sowie Vereine, die unternehmerisch tätig sind, beantragen. 200 Millionen Euro finanziert der Senats aus seinem Entlastungspaket. 52 Millionen Euro kommen vom Bund aus bundesweiten Hilfspaketen. „Zusammen mit den seit Oktober 2022 bestehenden Liquiditätshilfen und den seit Ende Januar 2023 laufenden Heizkostenhilfen ist unser Schutzschirm für die Berliner Wirtschaft jetzt komplett aufgespannt“, sagt Wirtschaftssenator Stephan Schwarz.
Voraussetzung für die Firmen ist, dass sich die Energiekosten 2022 gegenüber 2021 um mindestens 50 Prozent erhöht haben. Auf die darüber liegenden Mehrkosten kann ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 90 Prozent beantragt werden. Höchstens gibt es 300.000 Euro Zuschuss aus dem Energiehärtefallhilfe-Topf. Die Anträge für Unternehmen mit Hauptsitz in Berlin können ab 15. März auf der Internetseite der Investitionsbank Berlin ibb.de gestellt werden.
Der Senat hat zudem das Darlehensprogramm „Liquiditätshilfen Energie“ im Umfang von 100 Millionen Euro bis zum 31. Dezember verlängert. Über die IBB können Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler zinsvergünstigte Darlehen bis zu einer Million Euro bekommen, um wegen gestiegener Energiekosten Liquiditätsengpässe zu überstehen. Ursprünglich sollte das Programms am 31. März enden.
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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