Nicht aus Scham zahlen
Fingierte Mahnungen von Telefonhotlines

Immer wieder erhalten Verbraucher Mahnschreiben über unberechtigte Forderungen. So unterstellen beispielsweise Erotikhotlines, dass Telefonkunden ihre Dienstleistungen in Anspruch genommen und nicht bezahlt hätten. Solche Schreiben stiften schnell Unbehagen.

Auf keinen Fall sollten Betroffene übereilt den Absender kontaktieren oder gar den geforderten Betrag ungeprüft begleichen. In der Vergangenheit warnten Verbraucherzentralen bereits mehrfach vor dubiosen Firmen aus dem Ausland, zum Teil werden die Briefe erst in Deutschland frankiert und abgestempelt. Die Verbraucherzentrale Berlin berichtet von einem Fall, in dem die Firma OBL aus dem tschechischen Králuv Dvur gleich 135 Euro überwiesen bekommen wollte. Meist liegt dem Mahnschreiben ein improvisierter Einzelverbindungsnachweis des Telefonanbieters bei.

Besonnen handeln

Verbraucher sollten zunächst prüfen, ob die benannten Rufnummern aus dem improvisierten Einzelverbindungsnachweis – beispielsweise 0900 5884xxx – wirklich im Original des Telefonanbieters auftauchen. In der Regel fand kein Gespräch statt. Zeigen Sie Absender derartiger Schreiben umgehend bei der Polizei an. Darüber hinaus sollten Betroffene zunächst passiv bleiben, die Schreiben jedoch aufbewahren. Handelt es sich dagegen um einen gerichtlichen Mahnbescheid, müssen Verbraucher schnell aktiv werden und der Forderung umgehend widersprechen, ansonsten gilt diese mit allen Konsequenzen als anerkannt. Das wird richtig teuer.

Ansonsten bestünde eine Zahlungsverpflichtung nur, wenn tatsächlich eine kostenpflichtige Leistung bestellt oder vereinbart wurde. Der Dienstleistungsanbieter muss dies glaubhaft machen. Die Firmen sind nicht befugt, die vermeintlichen Leistungen gesondert abzurechnen. Regulär werden alle Verbindungen über den Telefonanbieter abgerechnet. Der Kunde kann einzelnen Rechnungsposten widersprechen, nur dann dürften Drittanbieter aktiv werden und tatsächlich entstandene Kosten selbst eintreiben.

Zum eigenen Schutz

Vorsorglich sollten Verbraucher mit der Preisgabe von persönlichen Daten (Anschrift, Geburtsdatum, Bankverbindung) am Telefon zurückhaltend sein. Nehmen Sie keine Telefonate mit unbekannten, ausländischen Rufnummern an und telefonieren Sie unbekannten – in Abwesenheit eingegangen Anrufen – keinesfalls hinterher, die Verbindungen könnten auf teure Sondernummern umgeleitet werden. Kommt es zu dubiosen Gesprächen, fassen Sie sich kurz. Beantworten Sie keine Fragen, auch nicht nach Ihrem Namen, mit "Ja" oder "Nein" – sondern immer in kurzen, aber ganzen Sätzen. So können etwaige Gesprächsaufzeichnungen schwerer manipuliert und nicht zu Ihren Lasten verwendet werden.

Autor:

Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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