Online-Schlichter hilft : Senat fördert Schlichterverfahren bei Shoppingstress
Mitte. Seit sechs Jahren können sich Verbraucher bei Streitigkeiten mit Internethändlern an den Online-Schlichter im Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) im baden-württembergischen Kehl wenden.
Haben Sie Weihnachtsgeschenke im Internet gekauft und es gibt Probleme mit der Ware, bei der Rückabwicklung oder Erstattung? Verbraucher können sich bei Problemen mit Onlinehändlern seit sechs Jahren an den Online-Schlichter unter www.online-schlichter.de wenden. Juristen versuchen dann in einem außergerichtlichen Schlichtungsprozess, die Streitereien beizulegen. „Die Erfolgsquote liegt bei fast 70 Prozent“, sagt Sabine Toepfer-Kataw, Staatssekretärin für Verbraucherschutz. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz fördert seit Ende 2012 den kostenlosen Verbraucherservice mit 20 000 Euro jährlich. Nur Kunden, die in Bundesländern leben, deren Regierungen das Schlichterportal finanzieren, können auf der Website ihre Fälle einreichen. Neben Berlin wird der Online-Schlichter von den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sowie den Wirtschaftspartnern Trusted Shops, den DEVK Versicherungen und dem Bundesverband Direktvertrieb Deutschland gefördert.
Von Ende 2012 bis Ende 2014 gingen 2857 Fälle beim Online-Schlichter ein. 578 Fälle davon kamen aus Berlin. Die Erfolgsquote der Schlichtungsstelle liegt bei 69,12 Prozent. Der durchschnittliche Streitwert lag bei 418,96 Euro. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Beschwerdeeingang über die Einigung bis hin zur Rückerstattung lag bei 57 Tagen. DJ
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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