Landeseigene erhöhen die Mieten
Senat und kommunale Wohnungsbaugesellschaften beschließen 2,9 Prozent

Nach sechs Jahren Pause wollen die landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) ab 2024 die Mieten pro Jahr um 2,9 Prozent erhöhen. Die kommunalen Vermieter brauchen die Einnahmen für Investitionen in Ankäufe und Neubauten.

Dazu haben Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) und Finanzsenator Stefan Evers (CDU) ihre Kooperationsvereinbarung mit der Berlinovo, Degewo, Gesobau, Gewobag, Howoge, Stadt und Land und WBM zu den „sehr maßvollen Mietsteigerungen“ aktualisiert. Die Bestandsmieten können demnach pro Jahr um 2,9 Prozent erhöht werden. Dieser Wert liege 40 Prozent unter der gesetzlichen Obergrenze und 20 Prozent unter den im Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbare Mieten vereinbarten Grenzen, heißt es. Die großen Wohnungsunternehmen hatten sich in dem Wohnungsbündnis freiwillig verpflichtet, die Mieten nicht um mehr als elf Prozent innerhalb von drei Jahren zu erhöhen. Die jetzige Anpassung liege auch 45 Prozent unter der Steigerung des Mietspiegels.

Die Landeseigenen wollen in den kommenden Jahren 50 000 neue Wohnungen bauen und brauchen Geld, „um diese riesigen Investitionen zu stemmen“, wie Gesobau-Chef Jörg Franzen bei der Vorstellung der neuen Kooperationsvereinbarung sagte. Katrin Schmidberger von den Grünen nannte die Mieterhöhungen bei den LWU „mit der Gießkanne absurd“, nachdem SPD-Fraktionschef im Abgeordnetenhaus, Raed Saleh gerade erst einen Mietendeckel für Berlin gefordert hatte. Auch Ulrike Hamann vom Berliner Mieterverein kritisierte im rbb die Mieterhöhungen. So müssten die kommunalen Vermieter bisher zwei Drittel der Wohnungen bei Neuvermietungen für Haushalte mit kleinem Einkommen freihalten. Diese Quote liege jetzt nur noch bei 50 Prozent.

Der Senat und die sieben Wohnungsunternehmen argumentieren, dass nur durch die „maßvollen Mietsteigerungen“ der soziale Auftrag gesichert und die wirtschaftliche Stabilität der LWU erhalten werden könne. „Nur so können sie die Bestände instand halten sowie in den dringend benötigten bezahlbaren Wohnungsneubau und die klimagerechte Sanierung investieren“, heißt es. Als Gegenleistung würden Haushalte mit niedrigem Einkommen besser geschützt. Sie werden keine oder nur sehr geringe Mieterhöhungen erhalten. Die Härtefallregelung wird von bisher 30 auf künftig 27 Prozent gesenkt. Das heißt, dass die Nettokaltmiete für Mieter mit Wohnberechtigungsschein nicht mehr als 27 Prozent des Haushaltseinkommens betragen darf. Der Mieterverein wollte allerdings, dass sich diese Regelung auf die Bruttokaltmiete bezieht. Die Betriebskosten würden so nicht in die Härtefallregelung einbezogen, so Ulrike Hamann in der rbb-Abendschau.

Neben den sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen mit rund 350 000 Wohnungen gilt die neue Vereinbarung auch für die klassischen Mietwohnungen der Immobilienfirma Berlinovo, die ansonsten hauptsächlich möblierte Appartements vermietet. Die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land und den Wohnungsunternehmen wurde erstmals 2017 geschlossen und mehrmals fortgeschrieben. Zwischenzeitlich gab es Einschränkungen für Mieterhöhungen („Mietendimmer“) und im vergangenen Jahr einen Mietenstopp bis zum Ende dieses Jahres.

Autor:

Dirk Jericho aus Mitte

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