Das ändert sich 2018
Von Abfindung bis Zusatzbeitrag – was Verbraucher im neuen Jahr erwartet

Kinder ab einem Jahr haben das Recht auf sieben Stunden Tagesbetreuung in der Krippe oder Kita – ab 1. August komplett beitragsfrei. Bei Zuzahlungen für zusätzliche Angebote (wie Biokost, Schwimm- oder Musikunterricht) ist eine Obergrenze geplant. | Foto: pixabay.com
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  • Kinder ab einem Jahr haben das Recht auf sieben Stunden Tagesbetreuung in der Krippe oder Kita – ab 1. August komplett beitragsfrei. Bei Zuzahlungen für zusätzliche Angebote (wie Biokost, Schwimm- oder Musikunterricht) ist eine Obergrenze geplant.
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  • hochgeladen von Frank Luhn

Das Jahr 2018 bringt wieder viele Veränderungen für den Bürger. Eine Auswahl der wichtigsten Neuerungen finden Sie auf dieser Seite. Alle Angaben sind unverbindlich, da unter anderem die Gesetzgebung einem ständigen Wandel unterliegt.

Abfindung. Bislang wie Lohn versteuert, kann künftig ein Teil steuerfrei in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung eingezahlt werden. Allerdings greifen bei der späteren Auszahlung die dann geltenden Steuer- und Sozialabgabenregelungen.
Abgasuntersuchung.
Künftig genügt die Onboard-Diagnose nicht mehr, da die Endrohrmessung bei allen Fahrzeugen verpflichtend ist.
Betriebsrente. Das Haftungsrisiko für Arbeitgeber entfällt. Den Beschäftigten muss kein fester Betrag zugesichert werden. Zudem wird Arbeitgebern ein Steuerzuschuss gewährt, wenn sie Geringverdiener unterstützen. Für Bezieher einer Grundsicherung im Alter gibt es zudem einen Freibetrag von bis zu 200 Euro.
Dämmstoffe. HBCD-haltige Materialien gelten regulär nicht mehr als gefährlicher Abfall. Verbraucher müssen sie jedoch separat sammeln und entsorgen.
Fahrerlaubnis. Die ab 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine der Klassen C1 und C1E wurden zwischenzeitlich auf fünf Jahre befristet und werden ohne erneute Gesundheitsprüfung ungültig.
Fahrradanhänger. An Modellen mit einer Breite über 60 Zentimeter gehören künftig je zwei rote (hinten) und weiße (vorne) Reflektoren. Grundsätzlich ist auch eine rote Rückleuchte vorgeschrieben. Ist der Anhänger breiter als einen Meter, muss zusätzlich auch an der vorderen linken Ecke eine weiße Leuchte installiert sein.
Ferienwohnungen. Berliner dürfen nach einer Registrierung ihre Wohnung bis zu 60 Tage im Jahr an Feriengäste vermieten. Weitere Regelungen mit hohen Restriktionen sind gegen die sogenannte Zweckentfremdung von Wohnraum geplant.
Freibeträge. Der Grundfreibetrag wird um 180 Euro auf 9000 Euro angehoben. Einkünfte die darunter liegen, werden nicht versteuert. Der Kinderfreibetrag steigt um 72 Euro auf 4788 Euro. Inklusive Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von 2640 Euro bleiben pro Kind somit 7428 Euro steuerfrei.
Hartz IV. Die monatlichen Regelsätze steigen für Alleinstehende von 409 auf 416 Euro und für Paare von 368 auf 374 Euro pro Person. Die Sätze für Kinder steigen abhängig vom Alter um bis zu fünf Euro. Das Kindergeld wird angerechnet.
Hundegesetz. Die allgemeine Leinenpflicht im öffentlichen Raum und etwaige Ausnahmen will der Berliner Senat mit einer Durchführungsverordnung verbindlich regeln.
Kfz-Steuer. Ab 1. September wird diese nach den im WLTP-Zyklus (Worldwide Harmonized Light Duty Test Procedure) ermittelten Werten berechnet.
Kindergeld. Das monatliche Kindergeld wird um zwei Euro erhöht. Für das erste und zweite Kind gibt es 194 Euro, für das dritte 200 Euro, für jedes weitere 225 Euro.
Kindergeldantrag. Bisher konnte rückwirkend für vier Jahre bei der Familienkasse Kindergeld beantragt werden. Künftig ist dies nur noch für sechs Monate rückwirkend möglich.
Kindesunterhalt. Der Mindestunterhalt für Trennungskinder wurde je nach Altersstufe um bis zu sieben Euro angehoben. Durch Anpassung der Einkommensklassen in der Düsseldorfer Tabelle um jeweils 400 Euro fällt für viele Eltern die Unterhaltshöhe geringer aus.
Kraft-Wärme-Kopplung. Energiesteuern für Gas und Öl werden nur noch nach Abzug der Investitionsbeihilfen erstattet. Die Steuerentlastung gilt für Anlagen mit einem Jahresnutzungsgrad von mindestens 70 Prozent.
Kreditkarten. Ab 13. Januar dürfen Händler für Zahlungen mit Giro-, Mastercard- und Visa-Karten – wie auch für Überweisungen und Lastschriften – keine zusätzlichen Gebühren kassieren.
Mietzuschuss. Einkommensschwache sollen mehr Geld für Unterkunft und Heizung bekommen. Die Richtzahlen für Wohnflächen wurden angehoben, Härtefall- und Sondertatbestände weiterentwickelt. Auch wird ein Neuanmietungszuschlag von bis zu 20 Prozent über dem Bruttokaltmietrichtwert fortgeschrieben.
Mindestlohn. Der Mindestlohn für Pflegekräfte steigt in Westdeutschland und Berlin von 10,20 auf 10,55 Euro, im Osten der Republik von 9,50 auf 10,05 Euro brutto je Zeitstunde. Im Elektrohandwerk liegt die Lohnuntergrenze künftig bundesweit bei 10,95 Euro. Der branchenunabhängige, gesetzliche Mindestlohn bleibt bei 8,84 Euro.
Mutterschutz. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt nun auch für Schülerinnen und Studentinnen das Mutterschutzgesetz (Fassung vom 23. Mai 2017, BGBl. I, S. 1228). Zudem bekommen werdende Mütter mehr Rechte bei Sonntags- und Nachtarbeit.
Notrufsystem. Für alle Neuwagen wird ab 1. April der Einbau eines ecall-Systems mit Mobilfunkeinheit und GPS verpflichtend. Es leitet bei einem Unfall die Standortdaten automatisch an die Rettungsleitstelle.
Öfen. Für über 33 Jahre alte Kamin- und Kachelöfen endet die Übergangsfrist (1. BImSchV). Anlagen die vor dem 31. Dezember 1984 errichtet und in Betrieb genommen wurden, müssen gegebenenfalls nachgerüstet werden, um die strengeren Grenzwerte bei Staubemissionen einzuhalten.
Pflegeheim. Unterbringungskosten wegen Behinderung, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit sind als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung absetzbar.
Reiserecht. Im Rahmen der nationalen Umsetzung der EU-Pauschalreiseverordnung zum 1. Juli beträgt die Reklamationsfrist für Reisemängel nun zwei Jahre statt bislang einen Monat. Bei Tagesreisen unter 500 Euro gilt das Reiserecht gar nicht.
Rente. Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung wird von 18,7 auf 18,6 Prozent gesenkt. Rentner bekommen ab Juli monatliche etwa drei Prozent mehr Geld. Rentner, die dieses Jahr in Altersrente gehen, müssen 76 Prozent von ihrer Bruttorente versteuern. Der Freibetrag liegt bei nur noch 24 Prozent.
Schadstoffnorm. Ab 1. September müssen Neufahrzeuge die Schadstoffklasse 6c (NOx unter 60 mg/km (Benziner) bzw. unter 80 mg/km (Diesel)) erfüllen. Wird bereits nach dem ab 1. September 2019 geltenden RDE-Verfahren (Real Drive Emission) im Realverkehr gemessen, gilt die Euro 6d-TEMP (NOx unter 126 mg/km (Benziner) bzw. 168 mg/km (Diesel)). Mofas und Quads mit bis zu 45 km/h müssen ab sofort bei Erstzulassung die Norm Euro 4 erfüllen.
Sozialversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung steigt auf 4425 Euro/Monat. Die Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung gilt bis zu einem monatlichen Einkommen von 4950 Euro. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt die Grenze auf Arbeitsentgelt oder Rente bei monatlich 6500 Euro (West) oder 5800 Euro (Ost).
Sportbootführerschein. Den SBF gibt es jetzt im Scheckkartenformat, er vereint die Dokumente für "SBF Binnen" und "SBF See", soll wasserfest und fälschungssicherer sein. Alle bisher ausgestellten Dokumente behalten ihre Gültigkeit.
Steuererklärung. Für Besteuerungszeiträume nach dem 31. Dezember 2017 gelten neue Abgabefristen für Steuererklärungen. Für 2018 muss diese dem Finanzamt bis 31. Juli 2019 (bislang 31. Mai) vorliegen. Wird ein Steuerberater beauftragt, müssen die Unterlagen für 2018 bis zum 28. Februar 2020 beim Finanzamt eingereicht werden.
Steuerklassen. Partner, die 2018 heiraten, werden automatisch in die Steuerklasse IV eingeordnet. Die günstigere Kombination von III und V muss künftig einvernehmlich beantragt werden.
Steuerkriminalität. Finanzämter können fortan die Kassen in Geschäften und Gastronomiebetrieben unangemeldet prüfen und damit Steuerbetrug eindämmen.
Strompreise. Obwohl die EEG-Umlage 2018 leicht sinkt, kann es durch die Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte zu Strompreiserhöhungen kommen. Berliner Haushalte können aber je nach Anbieter mit einer Preissenkung – bei einem Jahresstromverbrauch von 2200 kWh mit circa 18 Euro – rechnen.
Verbraucherschutz. Bei Missbrauch ihrer Bank- oder Kreditkarte haften Kunden – außer bei grober Fahrlässigkeit – nur noch bis zu einem Betrag von 50 Euro (bisher 150 Euro).
Zusatzbeitrag. Der Beitragssatz zur Krankenversicherung, der von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte gezahlt wird, bleibt bei 14,6 Prozent. Der Zusatzbeitrag, den Kassenpatienten alleine zahlen müssen, sinkt von 1,1 auf 1,0 Prozent. Bei vielen Kassen kommt es somit zu Beitragssenkungen.

Autor:

Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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