"Vorgehen nicht zu beanstanden"
Bezirk wehrt sich gegen Vorwürfe der Mühlenberg-Initiative
In der Siedlung am Mühlenberg hinter dem Rathaus Schöneberg will der Bezirk bis zu 150 neue Wohnungen schaffen. Die Senioreneinrichtung soll in den Neubau integriert werden.
Eignerin des Areals ist die städtische Wohnungsbaugesellschaft Gewobag. Bürger, die sich in der Mühlenberg-Initiative zusammengeschlossen haben, sind gegen diese „Nachverdichtung“. Ihr Hauptargument: Wertvolle innerstädtische Grünfläche geht verloren; vielleicht aber auch ganz banal: Bitte keine Verschattung meines Balkons. Die Auseinandersetzung mit dem Bezirksamt wird zunehmend polemischer.
Der Koordinierungsrat der Bürgerinitiative (BI) behauptet inzwischen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Vorhaben sei mangelhaft gewesen. Es fehle die Planzeichnung. Die BI hat ihre Position mit einer Unterschriftensammlung unterstrichen. Gefordert werden eine sofortige „fehlerfreie“ Wiederholung der Bürgerbeteiligung und eine „weitere problemangemessene Erörterungsveranstaltung“.
Nach insgesamt drei Veranstaltungen hatten Verwaltung und Grundstückseigentümerin gemeinsam mit Bürgern eine Bebauungsvariante herausgearbeitet. Gemäß dieser Variante, sagen Bezirksamt und Gewobag, würden Freiflächen behutsam bebaut. Das Bebauungsplanverfahren läuft.
Tempelhof-Schönebergs grüner Baustadtrat Jörn Oltmann kritisiert die BI: „Die Initiative ist dazu übergegangen, in Teilen sehr polemisch gegen das Bauvorhaben zu argumentieren.“ Der Stadtrat hebt hervor, dass der Bezirk nur über sehr wenige landeseigene Flächen verfügt, auf denen bezahlbare Wohnungen errichtet werden können. „Der Bezirk darf deshalb diese Möglichkeit am Mühlenberg nicht verspielen. Wir brauchen die Wohnungen wirklich dringend“, so Jörn Oltmann.
Ina Carrasco, Leiterin des Stadtentwicklungsamts, äußert sich zu den neuesten Behauptungen der BI. „Die Verfasser der Unterschriftensammlung verkennen, dass ein ausgearbeiteter Bebauungsplanentwurf zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung noch nicht erarbeitet und ausgelegt werden muss. Vielmehr soll die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet werden. Eine bestimmte Form gibt das Gesetz dazu nicht vor.“
Das Stadtentwicklungsamt hatte der Öffentlichkeit in den Informationsveranstaltungen einen ausgearbeiteten städtebaulichen Entwurf vorgelegt. Ihm waren die geplante Bebauung nach Lage und Größe und die verbleibenden Freiflächen zu entnehmen. „Diese Vorgehensweise ist nicht zu beanstanden“, sagt Baustadtrat Oltmann.
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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