Bezirksamt kann gegen Pläne des Investors nichts tun
Denn wie Stadtentwicklungsstadträtin Sibyll Klotz (Grüne) und Bürgermeisterin Angelika Schöttler (SPD) jetzt mitteilten, hat der Bezirk keine bau- und planungsrechtlichen Möglichkeiten, um den Abbruch des alten Hauses und den Bau von 34 Wohnungen auf rund 3450 Quadratmetern zu verhindern.
Seit der Änderung der Berliner Bauordnung benötigen Investoren keine Genehmigung für einen Abriss mehr. Es genügt, das Vorhaben einfach der Behörde mitzuteilen. Außerdem, so Schöttler und Klotz weiter, gebe es für das Gebiet keine gültige Erhaltungssatzung.
Ebenso wenig ist ein Sozialplanverfahren möglich. Für den Neubau sei kein neuer Bebauungsplan notwendig gewesen. Das Grundstück sei auch nicht Teil einer städtebaulichen Entwicklungs- oder Sanierungsmaßnahme beziehungsweise einer Stadtumbaumaßnahme.
Die beiden Stadträtinnen verweisen noch darauf, dass die meisten Mieter bereits aus dem Haus ausgezogen sind. Sie konnten sich mit dem Eigentümer, der Charlottenburger Egena AG, einigen und haben entweder eine Entschädigung oder eine Ersatzwohnung erhalten. "Derzeit sind mit Stand vom 31. Juli noch drei Wohnungen vermietet", so die Politikerinnen. "Verhandlungen zwischen Mieter und Vermieter laufen noch."
Was Schöttler und Klotz mit der Egena noch abstimmen wollen, ist, dass im Gebäude in der Schwäbischen Straße 7 zwei Wohnungen für eine gewisse Zeit zu günstigen Bedingungen vermietet werden. Eine der Wohnungen wird derzeit alters- und behindertengerecht umgebaut. Sie erhält eine Terrasse und ein Stück Garten.
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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