Elf Wohnungen geschützt
Schöneberg. Die Mieter der Stübbenstraße 5 sind vor Verdrängung durch energetische Luxussanierungen oder Umwandlung in Wohneigentum besser geschützt. Nach Verhandlungen mit dem Bezirksamt hat der Käufer der Immobilie eine Abwendungserklärung abgegeben. Das teilte Baustadtrat Jörn Oltmann (Bündnis 90/Grüne) jetzt mit. Außerdem verzichte der Käufer für 20 Jahre auf die Umwandlung der elf Wohnungen in Eigentum. Laut Stadtrat übt der Bezirk seit 2018 konsequent das Vorkaufsrecht in den inzwischen acht Milieuschutzgebieten aus. Mit dem Ziel, Käufer von Immobilien für den „Erhalt sozial durchmischter Stadtquartiere in die Pflicht zu nehmen und Abwendungsvereinbarungen abzuschließen“. Wo dies nicht gelinge, würden Vorkaufsrechte in Kooperation mit städtischen Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften ausgeübt, so Oltmann weiter. „Wohnungen als Anlageobjekt befeuern die Verdrängung. Wir werden auch künftig jeden einzelnen Verkauf eines Wohngebäudes in den Erhaltungsgebieten genau prüfen, ganz gleich, ob es sich um ein einzelnes Gebäude oder um einen ganzen Wohnblock handelt.“ Auch der Mietendeckel ändere daran nichts.
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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