Garagen im Postfuhramt nicht aufstocken
Schöneberg. Zwischen Dezember 2014 und Juli 2015 behandelte der Ausschuss für Stadtentwicklung das Thema Verdichtung insgesamt achtmal.
Fünfmal wurde der Antrag der SPD vertagt. Nun haben die Bezirksverordneten zugestimmt, dass sich weitere Planungen für das Grundstück des 1926 bis 1931 von Fritz Nissle erbaute, denkmalgeschützten Postfuhramts West samt Tankstelle eng am bereits erteilten Bauvorbescheid orientieren müssen. Zwischen Hauptstraße und Belziger Straße soll „nachverdichtet“, also in Bestehendes hineingebaut werden. Aber mit Vorsicht.
Wenn Planungen vom Bauvorbescheid abweichen, dann soll allein der Bau eines rechten Seitenflügels an der Hauptstraße erlaubt sein und nur, wenn der Investor im Gegenzug auf eine Aufstockung der historischen Garagen verzichtet. Auch die Gestaltung der Fassade zur Hauptstraße soll sich zurückhalten, um benachbarte Baudenkmale nicht zu beeinträchtigen. KEN
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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