Gericht untersagt Baumfällung in der Crellestraße

Schöneberg. Am 2. Juli um 3 Uhr: Jäh schrecken Anwohner hoch. Geweckt wurden sie vom Lärm, den Abschleppwagen vor dem Grundstück Crellestraße 22a verursachen. Autos werden abtransportiert. Sie behindern die geplante Fällung der drei Linden, um deren Erhalt die Bürger seit Monaten kämpfen. Täglich ab 6 Uhr bewachen sie "ihre" Bäume.

Die Anwohner versammeln sich sofort auf der Straße. Es wimmelt von Polizei. Der Zugang zu den Bäumen ist abgesperrt. Die Holzfäller stehen schon bereit. Mit einer Sitzblockade verhindern die Bürger, dass schweres Gerät auf das Gelände gebracht wird. Eine Fällgenehmigung konnte nicht vorgezeigt werden, berichtet Anja Jochum von der Bürgerinitiative "Crellekiez-Zukunft".Nach und nach trafen Vertreter des Bezirksamts in der Crellestraße ein. Das Bezirksamt ist nach wie vor von der Rechtmäßigkeit der Fällung überzeugt. Gegen 10 Uhr erschien auch Bürgermeisterin Angelika Schöttler. Sie teilte den Anwohnern mit, dass sie die Fällung sofort ausführen lassen wolle. Die lieferten sich daraufhin einen heftigen Schlagabtausch mit der Rathauschefin. Der Druck wurde so groß, dass Schöttler zunächst einwilligte, die Einschätzung des Gerichts in den nächsten Stunden abzuwarten.

Als die Zwischenverfügung eintraf, sagte sie eine Aussetzung der Fällgenehmigung bis zum gerichtlichen Entscheid zu. Das kann bis zu zwei Wochen dauern.

Tags zuvor hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag auf Unterlassen der Baumfällarbeiten vor dem Grundstück Crellestraße 22a gestellt. Wie berichtet soll auf dem Areal ein siebengeschossiger Neubau mit 34 modernen Eigentumswohnungen entstehen. Die Bürgerinitiative ist gegen eine Bebauung im geplanten Umfang.

Als Grund für den Eilantrag führte der BUND unter anderem an: Das Bundesnaturschutzgesetz verbiete die Fällung von Bäumen innerhalb der Vegetationsperiode. Das Bezirksamt wurde in der Nacht zum 2. Juli über den Antrag informiert. Das Gericht hat die Fällung in einer Zwischenverfügung untersagt, bis es zu einer Entschließung gekommen ist.

"Die Entscheidung verschafft allen Beteiligten eine notwendige Atempause", so BUND-Landesgeschäftsführer Tilmann Heuser. Das Verwaltungsgericht habe deutlich gemacht, dass die Baumfällgenehmigung des Bezirksamts überprüft werden muss.

Der Berliner Chef von Deutschlands größtem Umweltverband wünscht sich einen offenen Dialog von Bezirksamt und Bauherr mit den Anwohnern, um die umstrittene Baugenehmigung insgesamt zu prüfen.

Karen Noetzel / KEN
Autor:

Karen Noetzel aus Schöneberg

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