Gericht untersagt Fällungen in der Crellestraße

Das Grundstück an der Ecke Crelle-, Langenscheidtstraße soll bebaut werden. Die drei Linden rechts stehen dem Vorhaben im Wege. | Foto: Liptau
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Schöneberg. Ein Teilerfolg für die Bürgerinitiative "Crellekiez Zukunft": Das Oberverwaltungsgericht hat am 19. Juli beschlossen, dass die drei Linden für das umstrittene Bauprojekt an der Crellestraße 22 vorerst nicht gefällt werden dürfen.

"Ohne vorherige Mitwirkung des Antragstellers", so die Pressemitteilung des Gerichts, dürften keine Kettensägen dröhnen. Gemeint ist der Bund für Umwelt- und Naturschutz, der durch einstweilige Verfügung verhindern wollte, dass die Bäume während der Vegetationsperiode per Sondergenehmigung fallen dürfen. Die Linden an der Ecke Crelle-, Langenscheidtstraße stehen einem Wohnbauprojekt im Weg. Das Verwaltungsgericht hatte den Antrag zunächst abgewiesen, die zweite Instanz hat die Entscheidung jetzt gekippt. Der Bestandsschutz gilt bis zum Ende der Vegetationsperiode (30. September) "Das ist ein Etappensieg", sagt Anja Jochum von der Bürgerinitiative. Seit Wochen wird im Kiez heftig gegen das Bauprojekt der PSG GmbH protestiert: Die Anwohner halten es für überdimensioniert und wollen vor allem die Linden retten. In der Kritik steht auch die für Stadtentwicklung zuständige Stadträtin Sibyll Klotz (B’90/Grüne). Ihre Verwaltung hat das Baurecht erteilt. "Dabei sind die Richtlinien maximal pro Investor ausgelegt worden", so Jochum.

Die Stadträtin verteidigt die Entscheidung ihrer Verwaltung. Sie habe gar keine andere Möglichkeit gehabt, weil es für das Grundstück keinen Bebauungsplan gebe. "Damit greift Paragraf 34 der Bauordnung, wonach der Investor im Innenstadtbereich automatisch Baurecht hat, wenn sich das Gebäude in die unmittelbare Umgebung einfügt", so Klotz. Ob dies der Fall ist, werde nicht nach ästhetischen Fragen entschieden, sondern ausschließlich anhand des Bauvolumens. Gebäudehöhe und Geschossflächenzahl des Neubaus würden dem entsprechen, was mit der gründerzeitlichen Bebauung im Umfeld schon vorhanden sei. "Nach meinem Geschmack hätte der Bau auch kleiner sein können", sagt Klotz. Sie habe allerdings keine Verhandlungsgrundlage gehabt, um den Investor hierzu bringen zu können.

"Da gibt es Ermessensspielräume", ist Anja Jochum sicher. Wo die liegen könnten, kann sie aber noch nicht sagen. "Das soll ein Rechtsgutachten klären, das wir in Auftrag gegeben haben." Sie fordert, dass die gesamte "Genehmigungsgeschichte" dabei untersucht wird. "Und dann wird man sehen, ob man so eine Baugenehmigung nicht doch wieder kassieren könnte, auch wenn der Bezirk Schadensersatz zu zahlen hätte."

Ralf Liptau / flip
Autor:

Ralf Liptau aus Tiergarten

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