Häuser in Schöneberg an Privatinvestor verkauft
Es war Berlins neuer Bausenator Andreas Geisel (SPD), der während seiner Jahrespressekonferenz am 19. Januar ein bloßes Gerücht Tatsache werden ließ. Geisel bestätigte die notarielle Beurkundung des Häuserverkaufs durch die Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BImA).
"Obwohl das Land Berlin seit Monaten mit der BImA über einen Paketverkauf aller Bundeswohnungen verhandelt, geht die Bundesanstalt fremd", empören sich Antje Grabenhorst und Thomas Hölker von der Häusergemeinschaft Großgörschen- und Katzlerstraße.
Die Mieter hatten sich im Dezember 2013 organisiert, um die Öffentlichkeit auf den drohenden Verkauf der staatlichen Immobilien zum Höchstpreis aufmerksam zu machen. Sie selbst hatten als Genossenschaft ein Kaufangebot über 4,8 Millionen Euro abgegeben. Zu wenig für die BImA.
Der Bundesanstalt werfen die Mieter vor, als staatliche Institution intransparent und undemokratisch an ihnen vorbei gehandelt und das landeseigene Wohnungsunternehmen Gewobag, das ebenfalls geboten hatte, nicht unterstützt zu haben. Der Senat wird kritisiert, weil er weder die Mieter noch den Bezirk über den aktuellen Stand der Verhandlungen informiert habe.
Die Grünen, die sich besonders vehement für eine andere Verkaufskultur der BImA einsetzen und Berlins Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) auffordern, sofort die Verbotsverordnung zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen inkraft zu setzen, nennen den Verkauf der Häuser in Schöneberg eine "wohnungspolitische Bankrotterklärung" und einen "Schlag ins Gesicht der betroffenen Mieter".
"Jetzt kann der Verkauf nur noch im Haushaltsausschuss des Bundestags gestoppt werden", heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung der Bundestagsabgeordneten Lisa Paus und Renate Künast, des Landesvorsitzenden Daniel Wesener und der Tempelhof-Schöneberger Stadtentwicklungsstadträtin Sibyll Klotz (alle Bündnis 90/Die Grünen).
Der Bundestag hat das letzte Wort beim Verkauf von bundeseigenen Immobilien. Er hat aber auch noch nicht das Gesetz geändert, wonach bundeseigene Immobilien zum Höchstgebot verkauft werden müssen.
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.