Erfolg für die Bürgerinitiative
Hochhaus am Barbarossadreieck darf derzeit nicht weitergebaut werden
Seit rund drei Jahren kämpft die Bürgerinitiative Barbarossadreieck gegen den Bau eines zwölfgeschossigen Bürohauses auf dem keilförmigen Grundstück Martin-Luther-, Barbarossa- und Speyerer Straße. Nun gibt ihr die Anordnung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg Hoffnung.
Im vergangenen Frühjahr wurde trotz der Anwohnerproteste mit dem Bau begonnen, der fast 50 Meter hoch werden soll. In zwei angrenzenden Gebäuden sind Wohnungen und Geschäfte vorgesehen. Außerdem gehört eine Tiefgarage zum Ensemble. Nicht nur Anwohner lehnten das Vorhaben von Anfang an als überdimensioniert ab, sondern auch die Bezirksverordneten der Linken und der CDU. Die Zählgemeinschaft von Grünen und SPD votierte hingegen dafür.
Verstoß gegen Gebot der Rücksichtnahme
Das Oberverwaltungsgericht hat nun auf die Klage der Bürgerinitiative hin festgestellt, dass die Baugenehmigung für den Zwölfgeschosser gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstößt. Christine Scherzinger, Bezirksverordnete des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), erklärt die Einzelheiten: „Die Lärmemissionen wurden für das Projekt erst gar nicht ermittelt beziehungsweise als unerheblich erachtet. Es wurde einfach davon ausgegangen, dass es aufgrund der Schaffung von 20 Stellplätzen und der Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr keine weitere Zunahme von Verkehr geben würde.“
Das Gericht sei hingegen zu dem Schluss gekommen, dass das Gebäude in der viel befahrenen Martin-Luther-Straße selbst zur Erhöhung des Lärms beiträgt, indem es den Schall reflektiert. Christine Scherzinger sagt, jetzt müsse das Bezirksamt das Gespräch mit den Anwohnern und dem Bauherrn suchen, um das Gebäude umzugestalten, es in seiner Höhe der Umgebung anzupassen, mehr Abstandsflächen zu schaffen und ein besseres Verschattungskonzept zu entwickeln. „Der Bezirk muss unverzüglich einen Baustopp verhängen“, so Scherzinger.
Kein Anlass für Baustopp
Zuständig dafür ist Stadtentwicklungsstadträtin Eva Majewski (CDU). Sie teilt mit, der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts bedeute nicht, dass die Baugenehmigung aufgehoben sei. Er habe aber aufschiebende Wirkung, es dürfe also derzeit nicht weitergebaut werden. Für das Aussprechen eines Baustopps bestehe trotzdem kein Anlass. Denn der Investor habe erklärt, dass er die Arbeiten an dem Bürohochhaus nicht fortsetze. Jetzt werde das Bezirksamt zunächst den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts eingehend prüfen. „Erst im Anschluss kann über weitere Schritte entschieden werden“, so Eva Majweski.
Christine Scherzinger meint, das Barbarossadreieck habe das Zeug dazu, zum Präzedenzfall für ähnliche Bauprojekte im Bezirk zu werden. „Es zeigt auf, dass es sich lohnen könnte, schon vorab mit den Anwohnern auf Augenhöhe ins Gespräch zu kommen, ihre Bedenken ernst zu nehmen und Ideen aufzunehmen.“
Autor:Susanne Schilp aus Neukölln |
1 Kommentar
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.