Jahrelanger Rechtsstreit um Wohnhäuser möglich
Ende Januar hatten die BImA für die Häuser mit 48 Wohnungen und rund zehn Gewerbeeinheiten und ein privater Investor nach einem Bieterverfahren einen Kaufpreis von 7,8 Millionen Euro vereinbart.
Um die Mieter in diesem Milieuschutzgebiet vor möglicher Luxussanierung zu schützen - der Kaufpreis übersteigt die derzeitigen jährlichen Mieteinnahmen um das 35-Fache - machte der Bezirk sein Vorkaufsrecht zugunsten der landeseigenen Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Gewobag geltend. Allerdings für einen Preis von 6,3 Millionen Euro. Diesen Verkaufswert hatte ein Gutachter im Auftrag des Bezirks ermittelt. Das Verhalten der BImA stößt bei Bezirkspolitikern auf Unverständnis, gerade auch mit Blick auf andere deutsche Großstädte wie München. Meldet diese ihr Vorkaufsrecht an, geben die anderen Kaufinteressenten eine sogenannte Abwendungserklärung ab. Sie verzichten darin auf Luxusmodernisierungen, Wohnungsaufteilungen oder Umwandlung in Eigentumswohnungen. Diese Erklärung haben die Kaufinteressenten der Schöneberger Häuser nicht unterschrieben.
Die BImA sei offensichtlich zu einem jahrelangen Rechtsstreit bereit, so die beiden Fraktionsvorsitzenden von SPD und Grünen in der BVV, Jan Rauchfuß und Jörn Oltmann. Beide befürchten, dass die Bundesanstalt hier ein Exempel statuieren will und das ganze Instrument der Milieuschutzverordnung infrage stellt.
Trotzdem sind Rauchfuß und Oltmann zuversichtlich, "dass das anstehende Gerichtsverfahren mit einem Urteil enden wird, der dem Bezirk recht gibt".
Auf jeden Fall aber kommen auf die öffentlichen Kassen und damit auf die Steuerzahler Verfahrenskosten zu. Rechtsanwälte und gegebenenfalls Sachverständige müssen honoriert werden.
Bürgermeisterin Angelika Schöttler (SPD) bleibt trotz der 64 Seiten umfassenden Klageschrift gelassen. Sie weiß in der Sache den Regierenden Bürgermeister Michael Müller und Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (beide SPD) hinter sich. Stadtentwicklungsstadträtin Sibyll Klotz (Bündnis 90/Grüne) hält sich von Spekulationen fern, wonach eine Gerichtsentscheidung die soziale Erhaltungsverordnung des Bezirks aushebeln könnte. Wenn in letzter Instanz aber zugunsten der BImA entschieden würde, müsste sich die Verwaltung der höchstrichterlichen Rechtsprechung beugen, so Klotz.
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.