Milieuschutz für Schöneberg : Stadtentwicklungsausschuss bremst die Erwartungen
Die Bezirksverordnetenversammlung von Tempelhof-Schöneberg hat in ihrer Februar-Sitzung zwei weitere Milieuschutzgebiete beschlossen.
Die soziale Erhaltungsverordnung, die im Baugesetzbuch verankert ist, gilt nun für den Schöneberger Norden und den Schöneberger Süden und damit annähernd für ganz Schöneberg.
Umwandlungen von Mietwohnungen in Wohneigentum sowie Modernisierungsvorhaben, die zu Mietsteigerungen führen, werden damit eingeschränkt.
Untersuchungen des Büros Topos hatten ergeben, dass in beiden Gebieten die angestammte, eher einkommensschwache, Bevölkerung zunehmend verdrängt wird und ein großer Bedarf an Gebäudemodernisierung besteht. Die Experten empfahlen, die Kieze als Milieuschutzgebiete auszuweisen.
Der Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses, Axel Seltz (SPD), warnte vor übersteigerten Erwartungen: „Eine Milieuschutzsatzung ist kein Mieterschutz-Gesetz. Sie soll dafür sorgen, dass die Investitionen in die städtische Infrastruktur nicht an einer Stelle wertlos werden und an anderer Stelle teuer neue Angebote errichtet werden müssen.“
Das Bezirksamt müsse nun sicherstellen, so Seltz weiter, dass die im Rahmen des Milieuschutzes zusätzlich notwendigen Antrags- und Genehmigungsverfahren zügig bearbeitet würden und zu Rechtssicherheit auf der einen und Schutz vor Verdrängung auf der anderen Seite führten.
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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