Stadtrat Oltmann: Verkauf der Bima-Häuser wird gestoppt
Schöneberg. Stadtentwicklungsstadtrat Jörn Oltmann (Bündnis 90/Grüne) ist überzeugt: Am Ende der gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wird der Verkauf der Häuser Großgörschenstraße 25/26/27 und Katzlerstraße 10/11 gestoppt.
Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin gegen den Bezirk, für die Häuser das Vorkaufsrecht auszuüben, streben nun das Land Berlin und Tempelhof-Schöneberg ein Berufungsverfahren vor dem Kammergericht an.
„Das Urteil des Landgerichtes darf keinen Bestand haben“, sagt der grüne Bezirksverordnete Bertram von Boxberg. In Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung sei das kommunale Vorkaufsrecht schließlich ein wichtiges Instrument, die Mieter vor Verdrängung und Immobilienspekulation zu schützen. Boxberg räumte ein, der Weg werde lang und beschwerlich sein. „Da müssen wir deutlich machen, dass hier der ganze Bezirk, Bezirksamt wie Bezirksverordnetenversammlung, über alle Parteigrenzen hinweg an einem Strang ziehen“, sagt er.
Unter den direkt Betroffenen des Landgerichtsurteils ist der Verein „Harmonie“, der sich um die Integration von Zuwanderern aus Osteuropa kümmert. Aufgrund der aktuellen Entwicklung hat die BVV in ihrer letzten Sitzung ihre Solidaritätsbekundung mit Harmonie aus dem Februar 2016 noch einmal bekräftigt.
Zum Urteil des Landgerichts, dessen Begründung jetzt schriftlich vorliegt, sagte Dezernent Oltmann: „Nicht alles, was theoretisch vielleicht vorstellbar ist, entspricht der gesellschaftlichen Wirklichkeit.“ In der privaten Immobilienwirtschaft habe auch eine sichere Geldanlage Rendite zu erbringen. Je höher der Kaufpreis sei, desto höher müsse die Rendite sein. Sie werde durch Luxusmodernisierung, Mieterhöhungen oder durch Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erzielt. „Davor wollen wir die Mieter durch die Nutzung unseres Vorkaufsrecht schützen“, so Jörn Oltmann. KEN
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.