Studentenwohnungen gefährdet? Bauplanung für Areal am Kleistpark stockt
Schöneberg. Am Kleistpark sollen Studentenapartments entstehen. Derzeit stockt das Bebauungsplanverfahren.
Im Erdgeschoss Gastronomie, Dienstleister und Einzelhandel, darüber 115 Mikro-Apartments: So ist der Plan des Investors MHMI für das bislang als unbebaubar geltende Areal an Hauptstraße und Willmanndamm. Im Untergrund befinden sich ein U-Bahntunnel und ein Gleichrichterwerk der BVG. Das Projekt kommt nicht voran, weil die BVG das vom Bauherrn vorgelegte Havariekonzept für nicht akzeptabel hält.
Während die Linke in der BVV an diesem Ort kein studentisches Wohnen wünscht, weil sie sich vorgeblich Sorgen um den Untergrund macht und weitreichende Risiken sieht, die bei intransparenten Gutachten und nicht geklärten Zuständigkeiten anfangen und bei fehlenden Haftpflichtversicherungen des Investors und Zweifeln an dessen Zahlungsfähigkeit aufhören, sagt SPD-Fraktionsvize Christoph Götz: „Wir brauchen Studentenapartments.“ Ingenieure sollten die technischen Probleme in den Griff bekommen, Bürgschaften entsprechende Sicherheiten für das Land Berlin schaffen.
Die Bündnisgrünen, der Zählgemeinschaftspartner, sehen es nicht ganz so locker. „Natürlich gibt es massive technische Probleme“, sagt Rainer Penk. Der grüne Fraktionschef fragt sich zudem, welcher Student diese Apartments wird bezahlen können. Mit dem technischen Aufwand stiegen die Preise. Sein Fraktionskollege Ralf Kühne rechnet mit einem Quadratmeterpreis „in Richtung 100 Euro“.
„Dass das nicht die billigsten sind, ist doch nicht so schlimm. Hauptsache, 115 Studenten haben eine Bude“, entgegnet SPD-Mann Götz und findet die CDU an seiner Seite. „Die Sorge, dass hinterher kein Student dort wohnen wird, haben wir offen gestanden nicht“, so Ralf Olschewski. Schließlich seien die Apartments klein.
Zunächst aber müssen sich BVG und Investor überhaupt einig werden. Trotz hoher bau- und versicherungstechnischer Hürden ist Stadtentwicklungsstadtrat Jörn Oltmann (Grüne) zuversichtlich, dass das Bebauungsplanverfahren (7-72 VE) fortgeführt wird. Und Ralf Kühne betont den Vorteil sogenannter vorhabenbezogener Bebauungspläne: „Wir werden das mindestens halbe Dutzend Kriterien auch festlegen. Da wird es keine Ausnahmen geben.“ KEN
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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