Vier Milieuschutzgebiete geplant: Bezirksamt beginnt Verfahren für soziale Erhaltungssatzung
Tempelhof-Schöneberg. Das Bezirksamt bereitet vier neue Milieuschutzgebiete vor. Vier gibt es bereits. Für die ins Auge gefassten Wohngebiete plant Stadtentwicklungsstadtrat Jörn Oltmann (Bündnis 90/Grüne) eine soziale Erhaltungssatzung.
Drei der Gebiete liegen in Schöneberg. Es sind die Kieze Schöneberger Norden mit rund 26 000 Einwohnern, Schöneberger Süden (27 000 Einwohner) und das Gebiet um den Grazer Platz mit annähernd 11 000 Einwohnern. In Tempelhof soll der Bereich südlich und westlich der Manteuffelstraße und des Tempelhofer Damms sowie südlich der Burchardstraße und Alt-Tempelhof eine soziale Erhaltungssatzung bekommen. Dieser Kiez hat rund 25 000 Einwohner.
Das Bezirksamt hat für die neuen Milieuschutzgebiete gerade die Einleitung des dafür notwendigen Verfahrens beschlossen. „Am Bayerischen Platz und am Barbarossaplatz, in der Bautzener Straße sowie am Kaiser-Wilhelm-Platz haben wir mit der sozialen Erhaltungssatzung bereits gute Erfahrungen gemacht”, sagt Stadtrat Oltmann.” Wir konnten der in anderen Regionen mitunter vorherrschenden sozialen Verdrängung alteingesessener Mieter entgegenwirken.“
Der Stadtrat betont, dass eine soziale Erhaltungssatzung aber keinen individuellen Mieterschutz darstellt. „Sie gibt dem Bezirk aber die Möglichkeit, Abriss, Zusammenlegung von Wohnungen, Luxusmodernisierungen, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und andere Aktivitäten zu verhindern, wenn dadurch die angestammte Sozialstruktur der Bevölkerung beeinträchtig würde”, so Jörn Oltmann.
Am Anfang des Verfahrens, das zur Ausweisung als Milieuschutzgebiet führt, steht die Befragung der Bevölkerung. Dazu werden Fragebögen an die Haushalte verteilt. Sie werden anonym ausgewertet. Stadtrat Oltmann hofft auf einen guten Rücklauf.
Der Bezirk muss den Nachweis erbringen, dass die gegebene Sozialstruktur im Kiez einen Milieuschutz überhaupt notwendig macht, dass also eine Veränderung städtebauliche Probleme aufwirft, indem beispielsweise durch eine Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung Schulen, Kitas, Verkehrsangebote und anderes gefährdert werden.
Aber schon heute besitzen die Bewohner der vier Kieze einen ersten, vorläufigen Schutz. Dazu erklärt Jörn Oltmann: „Wenn eine beantragte Baumaßnahme dort den Zielen einer künftigen sozialen Erhaltungssatzung widerspricht, kann der Bauantrag zurückgestellt werden.“KEN
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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