Gegen Wildtiere im Zirkus: Ausschussmehrheit stimmt Antrag der Grünen zu
Tempelhof-Schöneberg. Keine wildlebenden Tierarten in der Manege – auch nicht auf Privatgrundstücken. Ein entsprechender Antrag der Grünen hat den zuständigen Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsamt passiert.
Derzeit gastiert der Circus Berolina am Südkreuz, auf einem BIM- und Gewobag-Areal. Die Grünen folgen einer Forderung der Bundestierärztekammer aus dem Jahr 2010 nach einem generellen Verbot von Wildtieren in herumreisenden Zirkussen. Antrag und Begründung der Grünen gleichen fast im Wortlaut den Ausführungen von Peter Grützmacher von der „Aktionsgemeinschaft Tierhilfe“. Grützmacher kritisiert Stadtrat Oliver Schworck und Bürgermeisterin Angelika Schöttler (beide SPD). Schworck, früher Ordnungsdezernent, und Schöttler hätten einen 2016 gefassten BVV-Beschluss zum Schutz von Zirkus-Wildtieren unterlaufen.
Schöttler und Schworck kontern, das Bezirksamt könne nur auf der Grundlage bestehender rechtlicher Regelungen handeln. Das Mitführen von Wildtieren sei derzeit – noch – möglich, wenn die Tiere im jeweiligen Einzelfall art- und tierschutzgerecht untergebracht seien.
Oliver Schworck fügt hinzu, ein Zirkusbetrieb sei nicht gesetzwidrig. Privatleuten könne man nicht vorschreiben, wem sie ihre Grundstücke überlassen. Die öffentliche Hand hingegen dürfe sich eine „Selbstbindung“ auferlegen.
Thema nicht relevant
Dana Saß, Sprecherin des Circus Berolina, sagt, der Zirkus besitze als Wildtiere nur Elefanten. Das geltende Tierschutzgesetz, Sache des Bundes, regele alle notwendigen Auflagen zu Haltung, Pflege, Fütterung und Unterbringung der Tiere. „Sollte es Missstände oder Auffälligkeiten geben, erteilt das zuständige Veterinäramt keine Gastspielgenehmigung“, so Saß.
Die aktuelle Stadträtin für Ordnungsangelegenheiten, die Grüne Christiane Heiß, sagt, der Antrag sei für sie kein Problem, das Thema aber derzeit nicht relevant. Die zwölf Zirkusse, die 2016 in Tempelhof-Schöneberg gastierten, hätten keine Wildtiere im klassischen Sinn mitgeführt. Tierschutzrechtliche Beanstandungen hätte es nicht gegeben. KEN
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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