Grabstellen für Muslime: Städtische Friedhöfe sollen entsprechende Bereiche einrichten
Schöneberg. In Tempelhof-Schöneberg leben viele Muslime. Immer mehr von ihnen wollen sich in Berlin beisetzen lassen. Die Friedhöfe in Staaken und am Columbiadamm, die eine Bestattung nach muslimischem Ritus ermöglichen, sind fast belegt. Abhilfe tut Not.
2014 wurden in Berlin 13 Muslime ohne Sarg beigesetzt. Im Folgejahr waren es bereits 147. Auch eine Situation, wie sie sich im Frühjahr auf dem Zwölf-Apostel-Friedhof ereignet hat, ist eher nicht zu wünschen. Statt Stille und Andacht bei der Beisetzung einer Muslima gab es wilde Gesten und Gezeter auf Arabisch, weil die Frau ihre letzte Ruhe nur wenige Schritte von einem christlichen Grab entfernt finden sollte. Das wollten die anwesenden Männer nicht akzeptieren.
Die Bezirksverordneten Bertram von Boxberg und Rainer Penk (beide Grüne) wollen das Bezirksamt nun prüfen lassen, ob nicht auf städtischen Friedhöfen im Bezirk Gräberfelder für muslimische Bestattungen eingerichtet werden können. Muslimische Gemeinden in Deutschland können nicht selbst Träger von Friedhöfen sein. Sie sind in der Regel keine Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Der Antrag wurde zunächst im BVV-Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt beraten, dann vor den Sommerferien der BVV vorgelegt, die eine Entscheidung auf die Sitzung am 20. September vertagt hat. Die Autoren des Antrags hoffen auf Zustimmung der Bezirksverordneten und eine positive Entscheidung des Bezirksamts noch im Herbst.
Den Wunsch, sich in der zweiten Heimat bestatten zu lassen, sehen Penk und Boxberg als „ein ermutigendes Zeichen gelungener Integration“. Vielleicht ist es manchmal aber auch eine Frage des Geldes. Rückführungen ins Herkunftsland sind sehr kostspielig und nicht unter 5000 bis 10 000 Euro machbar.
Der islamische Bestattungsritus hat einige Besonderheiten. Der Tote wird ins Grab gehoben und dort rechtsseitig in der Gebetsrichtung nach Mekka niedergelegt. Für Schiiten darf sich die Grabstelle nicht vom umgebenden Erdboden abheben. Sunniten wollen genau das, um sich von den Gräbern der „Ungläubigen“ zu unterscheiden. Im Islam genießen Tote ewiges Ruherecht. Eine Besonderheit kann in Deutschland nicht eingehalten werden: die Beisetzung am Tag des Todes. Hierzulande ist eine Frist von mindestens 48 Stunden vorgeschrieben. KEN
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.