Ausgewiesen 1938
Historiker bereiten Ausstellung vor
Dieses Treffen war etwas Besonderes. Es diente der Vorbereitung einer Ausstellung und eines Vortrags.
Nahezu jedes Jahr kommen Suzy und Nico Sprecher an das „Grab“ der Großeltern und der beiden Onkel von Suzy. „Grab“ nennen sie die Stolpersteine, die vor dem Haus in der Münchener Straße 48 verlegt sind und an ihre von den Nazis ermordete Familie erinnern. Die Großeltern Hermann und Jenny Goldberger lebten hier vor ihrer Deportation. Die Stolpersteine sind für sie eine Art Friedhof, ein Ort der Trauer und des Gedenkens, ein wichtiger Ort.
Beim diesjährigen Besuch waren neben den Bewohnern des Hauses in der Münchener Straße auch Alina Bothe und Christine Meibeck zugegen. Die Historikerin und die studentische Hilfskraft der Freien Universität Berlin waren mitten in den Vorbereitungen der Ausstellung „Ausgewiesen! Berlin, 28.10.1938“ in der Stiftung Neue Synagoge Berlin – Centrum Judaicum, Oranienburger Straße 28-30 in Mitte.
Die Ausstellung von FU-Studenten unter Leitung von Alina Bothe und Gertrud Pickhan, Professorin für die Geschichte Ostmitteleuropas, befasst sich mit der Rekonstruktion der Geschichten von sechs Berliner Familien, die betroffen waren, darunter die Goldbergers. Sie wird am 8. Juli eröffnet und ist bis zum 30. Dezember zu sehen.
Im Herbst soll Kuratorin Alina Bothe im Rathaus Schöneberg oder im Café Haberland am Bayerischen Platz in einem Vortrag ihre Recherchearbeit zur Geschichte der „Polenaktion” erläutern. Ende Oktober 1938 wurden auf Anweisung Heinrich Himmlers und in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt kurzerhand 17 000 im Deutschen Reich lebende polnische Juden mit Gewalt abgeschoben. Es war die erste systematisch organisierte Deportation jüdischer Einwohner aus Deutschland.
Vorausgegangen war der „Anschluss” Österreichs im März des Jahres. Tausende in der Alpenrepublik lebende polnische Juden beantragten in der polnischen Botschaft ein Rückkehrvisum. Ihre massenhafte Rückkehr aber war unerwünscht. Das polnische Parlament beschloss ein Gesetz zum Entzug der Staatsbürgerschaft ihrer im Ausland lebenden Bürger, um sie daran zu hindern.
Die NS-Regierung ergriff die antijüdische Maßnahme, bevor das polnische Gesetz in Kraft treten konnte. Polen reagierte seinerseits mit der Ausweisung deutscher Staatsbürger aus grenznahen Gebieten. Verhandlungen des Auswärtigen Amts und der polnischen Regierung beendeten weitere Deportationen auf beiden Seiten.
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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