Ruhezeiten auf Friedhöfen laufen ab
Schöneberg. Auf den städtischen Friedhöfen Schöneberg I bis IV laufen am 31. Dezember die Ruhezeiten für Grabstätten ab und zwar für Erd- und Urnen-Reihengrabstätten, Erd- und Urnen-Wahlgrabstätten und Urnenwandgrabstätten, die bis 31. Dezember 1998 erworben oder in denen bis zu diesem Zeitpunkt beigesetzt wurde. Dazu kommen Erd- und Urnen-Familiengrabstätten ab dem 31. Dezember 1958 beziehungsweise 1998. Die Einebnung beginnt im Februar 2019. Angehörige und andere Nutzungsberechtigte können ihre Rechte an Grabmalen oder sonstigen Grabausstattungen geltend machen. Die Aushändigung muss schriftlich bei der Friedhofsverwaltung, Reißeckstraße 14, beantragt werden. Weitere Auskünfte sind unter 902 77 -77 84, -77 86 und -77 87 oder per E-Mail an friedhofsverwaltung@ba-ts.berlin.de erhältlich. KEN
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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