Neu anerkannt oder verlängert
Senat hat über Ehrengrabstätten entschieden
Der Senat hat am 6. November die Neuanerkennung von Ehrengrabstätten auf Friedhöfen beschlossen beziehungsweise über eine Verlängerung der Anerkennung entschieden.
In Schöneberg wurden die Grabstätten der Schriftststellerin und Frauenrechtlerin Hedwig Dohm (1831-1919) und des Bildhauers Gustav Eberlein (1847-1926) auf dem Alten Sankt Matthäus-Kirchhof an der Großgörschenstraße sowie in Friedenau die des Fototechnikpioniers Ottomar Anschütz (1846-1907) und der Malerin Jeanne Mammen (1890_1976) auf dem Friedhof an der Stubenrauchstraße neu anerkannt.
Verlängert wurde der Ehrengrabstatus für die letzten Ruhestätten des preußischen Politikers Rudolf von Gneist (1816-1895), des Bankiers David Justus Ludwig Hansemann (1790-1864), des Mathematikers Leopold Kronecker (1823-1891) und des Reichstagsabgeordneten Wilhelm Loewe (1814-1886) auf dem Alten Sankt Matthäus-Kirchhof, des Theologen und Politikers Friedrich Naumann (1860-1919) auf dem Alten Zwölf-Apostel-Kirchhof an der Kolonnenstraße, des Malers und Karikaturisten Paul Simmel (1887-1933) auf dem Neuen Zwölf-Apostel-Kirchhof am Werdauer Weg sowie für das Grab des Schöneberger Kommunalpolitikers Rudolph Wilde (1857-1910) auf dem Friedhof an der Eisackstraße.
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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