Die Sache mit dem Kopftuch: Schöttler verweist auf das Grundgesetz
Tempelhof-Schöneberg. Eine junge Muslimin mit Kopftuch wollte im Rathaus Neukölln als Referendarin arbeiten. Das Bezirksamt zögerte wegen des Neutralitätsgesetzes, stimmte dann aber zu. Der Fall hat viele Diskussionen ausgelöst. Wie geht Tempelhof-Schöneberg damit um?
Es habe in den vergangenen Jahren im Bezirksamt mehrere Bewerbungen von Frauen gegeben, die Kopftuch tragen, so Bürgermeisterin Angelika Schöttler (SPD) auf eine mündliche Anfrage des CDU-Verordneten Djengizkhan Hasso. Eine Statistik darüber führe man allerdings nicht.
„Für die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten sind zwei Bewerberinnen wegen ihrer guten Eignung zum Vorstellungsgespräch eingeladen worden“, sagt die Bürgermeisterin. Es sei jedoch nicht zu einer Einstellung gekommen, weil andere Mitbewerber mehr überzeugt hätten.
Angelika Schöttler verweist auf das Grundgesetz, das bei Bewerbungen die Auswahlkriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung vorschreibt. Darüber hinaus seien alle Vorschriften zum Schutz vor Diskriminierung anzuwenden. Dazu gehöre auch das Neutralitätsgesetz in der Berliner Verfassung. Es regelt, wo das Tragen „auffallend religiös oder weltanschaulich geprägter Kleidungsstücke verboten ist oder eingeschränkt werden kann: in der Rechtspflege, im Justizvollzug, bei der Polizei und in der Schule.
KEN
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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