Jugendschöffen gesucht
Das Jugendamt sucht Jugendschöffen für das Landgericht Berlin und das Amtsgericht Tiergarten. Interessierte können sich bis Ende Februar 2018 bewerben.
Die Amtszeit beginnt 2019 und endet 2023. Jugendschöffen nehmen an allen Hauptverhandlungen der Jugendgerichte teil. Sie haben das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter.
Mit dem richterlichen Ehrenamt werden zwei Grundsätze deutscher Rechtsprechung verwirklicht: die Teilhabe des Volkes an der Rechtsprechung und die Verwurzelung der Strafjustiz im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung. Die Jugendschöffen bringen ihr eigenes Rechtsempfinden sowie ihre Berufs- und Lebenserfahrungen in Gerichtsverfahren ein.
Für die Übernahme eines Schöffenamts gelten folgende Voraussetzungen: Die Kandidaten müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, mindestens 25 Jahre und nicht älter als 69 Jahre alt sein, ihren Hauptwohnsitz in Tempelhof-Schöneberg haben und nicht vorbestraft sein. Für das Amt eines Jugendschöffen sind zusätzlich erzieherische Fähigkeiten und Erfahrung in der Jugenderziehung erforderlich. Sie können etwa durch eine ehrenamtliche Tätigkeit in Jugendverbänden, Jugendhilfeeinrichtungen, in Schulen und Sportvereinen oder auch im Rahmen privater Erziehungs- und Betreuungstätigkeiten erworben worden sein.
Bewerber werden in eine Vorschlagsliste aufgenommen. Der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht wählt anschließend die erforderliche Zahl aus. Bewerbungen gehen an das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Jugendamt - JugZ-G -, John-F.-Kennedy-Platz, 10820 Berlin; jugendschoeffen@ba-ts.berlin.de.
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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