Schöneberg. Eine überwältigende Mehrheit in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) hat für einen Antrag der SPD gestimmt, die BVV-Geschäftsordnung zu ändern. Sitze in den Ausschüssen werden nicht mehr nach dem Zählverfahren nach Hare Niemeyer, sondern nach dem d’Hondt-Verfahren verteilt.
Was mathematisch-trocken klingt, hat Auswirkungen auf die „Machtverhältnisse“ in der Bezirkspolitik. Konkret geht es hier um die Anzahl von Bürgerdeputierten, die jede in der BVV vertretene Fraktion in die Ausschüsse entsenden darf. Nach dem bisherigen Zuteilungsverfahren nach Hare Niemeyer hätten bei vier Sitzen SPD, Grüne, CDU und AfD je einen Sitz erhalten. Nach d’Hondt sieht die Verteilung so aus: SPD zwei, Grüne einen, CDU einen und AfD null Sitze.
Das rief in erster Linie bei der AfD Kritik hervor. „Die SPD profitiert von der Geschäftsordnungsänderung. Das Auszählverfahren nach d’Hondt bevorzugt systematisch große Parteien“, sagte der AfD-Verordnete Sebastian Richter in der Debatte vor der Abstimmung. D’Hondt sei nicht mehr zeitgemäß. „Die AfD wurde in Tempelhof-Schöneberg von annähernd 20 000 Menschen gewählt. Sie wollen vertreten werden“, so Richter.
Für die rot-grüne Zählgemeinschaft sagte der bündnisgrüne Bezirksverordnete Marius Feldkamp: „Das Verfahren nach d Hondt ist weder undemokratisch noch verfassungsfeindlich. Alle mathematischen Zählverfahren haben ihre Vor- und Nachteile.“
Das Hare-Niemeyer-Verfahren wird bei der Bundestagswahl und bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus angewendet. KEN
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