Vorkaufsrecht wird zugunsten der Gewobag wahrgenommen
Schöneberg. Für die Häuser mit 48 Wohnungen und zehn Gewerbeeinheiten in der Großgörschen- und Katzlerstraße endete am 9. April eine Frist mit vielleicht weitreichenden Folgen.
Der Bezirk hat sich entschieden, für die Immobilien das Vorkaufsrecht zu Gunsten der Wohnungsbaugesellschaft Gewobag auszuüben. Die Häuser waren im Januar von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) für 7,8 Millionen Euro an eine private Gesellschaft veräußert worden. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte dem Verkauf zugestimmt. Der Bezirk aber will, dass Wohnen dort bezahlbar bleibt. Nach einem eigenen Gutachten hätten die Häuser nur einen Verkehrswert von 6,32 Millionen Euro.
Zunächst hatte Stadtentwicklungsstadträtin Sibyll Klotz (Bündnis 90/Grüne), den Käufern den Vorschlag unterbreitet, eine sogenannte Abwandlungsvereinbarung zu unterzeichnen, also unter anderem keine Luxussanierung vorzunehmen. Die Käufer lehnten ab. "Damit habe ich eigentlich nicht gerechnet", wundert sich Sibyll Klotz, die ähnliche Fälle in München studiert hat.
Ein rechtliches Risiko für das vom Bezirk beanspruchte Vorkaufsrecht besteht allerdings. Sowohl die Bima als auch die Käufer können in den nächsten gut drei Wochen klagen. Dann könnte durchaus ein richtiger Justiz-Marathon beginnen, meint Klotz, durch etliche Instanzen und mit "Gutachter-Schlachten" garniert. Die Stadträtin hat sich für diesen Fall eine Strategie zurechtgelegt. Verraten will sie sie nicht. Sie hat gewichtige Argumente für einen Kauf der Häuser durch die Gewobag. Da ist zum einen die beträchtliche Differenz zwischen dem gezahlten Preis und dem ermittelten Verkehrswert: satte 23 Prozent. Im Bezirksamt folgert man daraus, dass die Käufer für eine ordentliche Rendite die Wohnungen sanieren und mit Gewinn verkaufen müssten. Eine Umwandlung ist aber nicht mehr ohne Weiteres möglich. Im Gebiet gilt rückwirkend die soziale Erhaltungsverordnung.
Zudem ist der Kiez Quartiersmanagement-Gebiet. Der Staat habe umfangreiche Mittel aufgewendet, um gerade für die ärmeren Bevölkerungsschichten die Infrastruktur zu verbessern, so Klotz. Die Ausübung des Vorkaufsrechts sei mit dem Senat abgestimmt.
Karen Noetzel / KEN
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