50er-Jahre-Wohnbau am Barbarossaplatz soll weichen

Dieses 50er-Jahre-Wohnhaus am Barbarossaplatz soll einem Neubau weichen. | Foto: Liptau
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Schöneberg. Es ist, als würde die Abrissbirne rund um den historischen "Kinderbrunnen" auf dem Barbarossaplatz kreisen: Nach dem ersten Abriss im Februar wurde nun das Konzept für einen Neubau an der Ecke Schwäbische/ Barbarossastraße vorgestellt. Auch hier muss der bestehende Nachkriegsbau weichen.

Schräg gegenüber der riesigen Baulücke am Barbarossaplatz gehen nach und nach die Lichter aus. Auch hier soll der Bagger anrücken. Das Wohnhaus Barbarossastraße 12/Schwäbische Straße 7a soll mit seinen 24 Wohnungen auf einer Geschossfläche von rund 1300 Quadratmetern einem Neubau weichen. Die Charlottenburger Egena AG will hier 34 Wohnungen auf rund 3450 Quadratmetern errichten, den Baugrund also so richtig ausnutzen. Die Pläne hat der Investor kürzlich im Stadtplanungsausschuss des Bezirks vorgestellt. Im Vergleich zum Abriss an der Barbarossastraße 59/60 haben die Bezirkspolitiker hier allerdings noch weniger Möglichkeiten zur Einflussnahme. Für den Neubau, den Hochtief auf dem bereits geräumten Baufeld am anderen Ende des Platzes baut, war ein neuer Bebauungsplan nötiig. An der Schwäbischen Straße ist das nicht der Fall. Denn der Neubau wird sich innerhalb der historischen Baugrenzen aus der Zeit vor dem Krieg bewegen. Die Möglichkeit, den Abriss des alten Gebäudes zu verhindern, gibt es ohnehin nicht. "Abrisse sind nicht genehmigungspflichtig und müssen nur angezeigt werden", erklärt die für Stadtentwicklung zuständige Stadträtin Sibyll Klotz (Bündnis 90/Grüne).

Der Investor argumentiert in seinem vorgelegten Konzeptpapier mit dem "schlechten bautechnischen Zustand" des Bestandsbaus. Außerdem stehe das Wohnhaus "ohne jeglichen Bezug zum Platz", wende sich sogar ab. Mit dem Bauprojekt soll - vergleichbar mit der benachbarten Volkshochschule - der historische Blockrand geschlossen werden. Die Trauf- und Firsthöhen der umliegenden Bauten würden aufgenommen.

Stadträtin Klotz fordert für ähnliche Projekte in der Zukunft mehr politische Einflussmöglichkeiten. "Dazu brauchen wir aber den Senat", stellt sie klar. Eine entsprechende Verordnung zum Verbot von Zweckentfremdungen von Wohnungen könne beispielsweise nicht nur die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen verhindern, sondern im Einzelfall auch den Abriss. "Die Vernichtung von bestehenden Wohnungen ist schließlich auch eine Zweckentfremdung", sagt sie.

Zudem solle die Landesebene endlich den rechtlichen Rahmen eine Umwandlungsverordnung schaffen. Mit diesem Instrument könnten die Politiker vor Ort unter Umständen gegen Luxussanierungen oder eben teure Neubauten vorgehen.

Die BVV hat das Bezirksamt auf Antrag der Grünen inzwischen aufgefordert mit dem Investor, ein Sozialplanverfahren für die Bestandsmieter am Barbarossaplatz zu vereinbaren. Im Stadtplanungsamt ist der Bauantrag zudem erst einmal auf Eis gelegt worden. Die Verwaltung will erst eine Willensbekundung des Bezirksparlaments abwarten.

Ralf Liptau / flip
Autor:

Ralf Liptau aus Tiergarten

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