Bürger diskutieren Baumarktbau am Yorckdreieck
Nach dem Berliner Verwaltungsgesetz kann eine Einwohnerversammlung einberufen werden, wenn die Erörterung wichtiger Bezirksangelegenheiten ansteht. Das sahen zwei Nachbarn aus der Umgebung des Yorckdreiecks gegeben und stellten in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) im Januar einen entsprechenden Antrag. Im Bebauungsplanverfahren zum Hellweg-Projekt nahe des S-Bahnhofs Yorckstraße sahen sie ihre Wünsche und Anregungen nicht ausreichend beachtet. Dem Antrag zur Einberufung der Versammlung wurde einstimmig stattgegeben. Sie muss vom Büro der Bezirksverordnetenvorsteherin organisiert werden. "Die Organisation und Durchführung ist für unser Büro Neuland", sagt Petra Dittmeyer. Auch die anderen Bezirke seien schon gespannt, "über welche Erfahrungen ich dann berichten kann". Die Versammlung hat gemäß dem Verwaltungsgesetz keine Beschlussrechte. Die Diskussion werde aber, so versichert die Bezirksverordnetenvorsteherin, "ergebnisoffen" geführt.
Autor:Ralf Liptau aus Tiergarten |
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