Ein kleines weißes Schild mit der Aufschrift „Anmeldung ProstSchG“ am Eingang zum Rathausfoyer weist den Weg zu Raum 122. „ProstSchG“ steht für Prostituiertenschutzgesetz. Im Rathaus Schöneberg müssen sich alle Berliner Sexarbeiterinnen und -arbeiter nach der neuen Gesetzgebng anmelden und beraten lassen.
Wer der Prostitution nachgeht oder nachgehen will, muss seine Tätigkeit der zuständigen Behörde melden. Dort findet ein Informations- und Aufklärungsgespräch sowie eine Gesundheitsberatung statt. Danach wird eine für zwei Jahre, für unter 21-Jährige ein Jahr gültige Anmeldebescheinigung mit Lichtbild ausgestellt, die immer mitzuführen ist. Will die Sexarbeiterin oder der Sexarbeiter die Anmeldebescheinigung verlängern, muss sie oder er eine jährliche, bei unter 21-Jährigen eine halbjährliche Gesundheitsberatung nachweisen.
Es hat lange gedauert, bis das bereits zum 1. Juli 2017 in Kraft getretene Bundesgesetz auch in Berlin umgesetzt wurde. Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg hat für die gesamte Stadt die Funktion der beratenden Anmeldebehörde übernommen. Das Büro im Rathaus Schöneberg ist ein Provisorium. Geeignete Räume mit Warteräumen und Einzelbüros für die Beratungsgespräche werden noch gesucht.
Die Arbeit kommt erst langsam in die Gänge, wie eine mündliche Anfrage des Bezirksverordneten Sebastian Richter (AfD) ergeben hat. Die Aufgaben der Anmeldung und allgemeinen Beratung erfüllen zurzeit drei Bezirksamtsmitarbeiter. Sie sind entweder zeitlich befristet aus anderen Abteilungen zugeteilt worden oder haben einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag. Die Gesundheitsberatung ist mit einer Stelle besetzt. Der Senat hat Tempelhof-Schöneberg 18 Stellen für die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes zugesagt. Stellenbesetzungsverfahren laufen.
In dem Büro im Rathaus findet immer nur eine Beratung statt. Momentan sprechen in jeder Woche rund 20 Prositituierte vor. Zur Frage des Datenschutzes hat die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, bei Bedarf ihre Hilfe angeboten.
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