Bezirk stemmt sich gegen Wohnungsverlust von Hartz-IV-Empfängern
Tempelhof-Schöneberg. Dem Immobilieninvestor, der salopp fragte, warum Hartz-IV-Empfänger eigentlich in der Innenstadt wohnen müssen, könnte man antworten: Weil eine Stadt dann lebenswert ist, wenn sich in ihr die unterschiedlichsten Bevölkerungs- und Einkommensschichten mischen.
Der neue rot-grün-rote Senat will die Richtwerte für die Wohnkostenerstattung für Hartz-IV-Empfänger nun den Realitäten des Wohnungsmarkts anpassen, um so eine Verdrängung ärmerer Bevölkerungsschichten aus den Innenbezirken aufzuhalten und Zwangsumzüge zu verhindern.
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat in der Vergangenheit schon etliches unternommen, um Kunden des Jobcenters aufgrund der Richtlinien der seit 2015 geltenden „Anwendungsverordnung (AV) Wohnen“ vor Wohnungsverlust und Obdachlosigkeit zu bewahren. Seit Einführung des Hartz-IV-Gesetzes sind die Kommunen für die Wohnkosten Langzeitarbeitsloser zuständig. Im Jahr 2015 – neuere Zahlen liegen nicht vor – wurden im Bezirk vier Anträge auf Mietschuldenübernahme wegen Kostensenkungsverfahren oder Mietfestsetzungen des Jobcenters abgelehnt. Ein Dreipersonenhaushalt zum Beispiel verlor seine Wohnung und musste nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes Berlin (ASOG) anderweitig untergebracht werden. Der öffentlichen Hand entstanden Kosten in Höhe von monatlich 2250 Euro. Die Mietschulden der Familie beliefen sich auf 5000 Euro.
Wieviele Menschen in Tempelhof-Schöneberg wegen Mietschulden wohnungslos geworden sind, weiß im Bezirksamt niemand. Dazu gibt es keine Statistik. In der Regel gelinge es den Betroffenen, wochen-, monate-, ja sogar jahrelang bei Verwandten, Freunden oder als Untermieter zu wohnen, meinte schon im Sommer 2016 die frühere Sozialstadträtin Sibyll Klotz (Grüne).
Eine Unterbringung nach dem ASOG in Einrichtungen der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) fällt in Tempelhof-Schöneberg zusehends schwerer, nicht zuletzt, weil die betroffene Bevölkerungsgruppe derzeit mit Flüchtlingen in Konkurrenz um Wohnraum tritt.
Lag 2013 die Quote der in BUL-Einrichtungen untergebrachten Personen noch bei 76,4 Prozent, sank sie bis Mitte 2016 auf gut 29 Prozent. In demselben Zeitraum stieg jedoch die Zahl der unterzubringenden Personen von 913 auf 1561; eine Steigerung um fast 71 Prozent.
Darum schöpft das Bezirksamt alle Möglichkeiten aus, um Wohnungsverlust zu verhindern. Die Regionalen Sozialen Dienste überprüfen bei Mitschuldenübernahmeanträgen Ausnahmen, die die Aufwendungsverordnung zulässt. Nach Gesprächen mit dem Jobcenter hat das Bezirksamt erreicht, dass die Zahl der eingeleiteten Kostensenkungsverfahren erheblich zurückgegangen ist: von monatlich 34 Verfahren im Jahr 2015 auf zwei 2016.
Derzeit erhält ein Ein-Personen-Haushalt einen Mietzuschuss von 364,50 Euro nettokalt, ein Drei-Personen-Haushalt 518,25 Euro und ein Fünf-Personen-Haushalt, 679,97 Euro, jede weitere Person 84,12 Euro. Das Land Berlin gibt für die Kosten für die Unterkunft jährlich 1,4 Milliarden Euro aus. Die Anwendungsverordnung Wohnen soll im Sommer neu angepasst werden. KEN
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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