Horrorhaus ist kein Einzelfall
Schöneberg. Im Fall des in den Medien bekanntgewordenen Wohngebäudes in der Grunewaldstraße 87 schöpft das Bezirksamt all seine Kontrollmöglichkeiten aus. Sie erweisen sich als unzureichend.
Denn es fehlt an Personal und es fehlt an der geeigneten Rechtsgrundlage. So kann Sozialstadträtin Sibyll Klotz den Eigentümer dieser „Schrottimmobilie“ nicht zur Erstattung der Kosten heranziehen, die das Jobcenter und das Sozialamt für die Notunterbringung von Roma-Familien aufgebracht haben. Dabei sei der Umzug eben jener Familien ein guter Schritt gewesen, um die Missstände im "Horrorhaus"ansatzweise zu regulieren.
Denn die Armutsflüchtlinge haben unter schlechten Bedingungen zu horrenden Mieten gewohnt. Und damit nicht genug: Mit dem Einzug der Roma-Familien wurden Altmieter systematisch belästigt und auch die Gewalt habe zugenommen. Angeblich soll aber bald Schluss sein mit den heruntergekommenen Wohnungen. Der Eigentümer will modernisieren, Einzimmerwohnungen zusammenlegen, Bäder, Küchen und Aufzüge einbauen sowie die Fassade verschönern.
SPD und Bündnisgrüne fordern eine Haftbarmachung des Eigentümers und die Beschlagnahmung von Wohnungen, die diesem Eigentümer gehören. Rot-Grün will zudem das Wohnungsaufsichtsgesetz so novellieren, dass die Zweckentfremdungsverordnung auch auf Schrottimmobilien wie die in der Grunewaldstraße 87 angewendet werden kann. „Schließlich sind es in ganz Berlin rund 30 Häuser, in denen sich die Bewohner ähnlichen Verhältnissen ausgesetzt sehen“, sagt der Tempelhof-Schöneberger Grünen-Fraktionschef, Jörn Oltmann. KEN
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.