Jugendschöffen dringend gesucht
Noch bis 23. Februar kann man sich für das Ehrenamt als Jugendschöffe bewerben. Für die nächste Amtszeit fehlen noch Kandidaten am Berliner Landgericht und am Amtsgericht Tiergarten.
Jugendschöffen haben die Aufgabe, an allen während der Hauptverhandlung zu erlassenden Entscheidungen der Jugendgerichte teilzunehmen. Durch sie wird der Grundsatz der Teilhabe des Volkes an der Rechtsprechung verwirklicht. Dabei verfügen Jugendschöffen über das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichter. Als nicht juristisch ausgebildete Richter sollen sie vor allem ihre Berufs- und Lebenserfahrung in das Verfahren einbringen.
Wer sich für die kommende Amtszeit von 2019 bis 2023 bewerben möchte, muss laut Jugendamt Tempelhof-Schöneberg einige Voraussetzungen erfüllen. Gesucht werden Bürger im Alter von 25 bis 69 Jahren mit deutscher Staatsangehörigkeit und Hauptwohnsitz in Tempelhof-Schöneberg. Sie dürfen zudem nicht vorbestraft und müssen gesundheitlich für diese Aufgabe geeignet sein. Aufgrund der bisher nicht genügenden Anzahl von freiwilligen Bewerbern werden laut einer Mitteilung des Bezirks zusätzlich über eine Zufallsliste ausgewählte Personen in die Vorschlagsliste aufgenommen.
Das Jugendamt am John-F.-Kennedy-Platz ist unter 902 77-67 96/-6013/-60 88/-44 42 erreichbar.
Autor:Philipp Hartmann aus Köpenick |
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