Käufer verpflichtet sich zu Milieuschutzvorgaben
Für Tempelhof-Schönebergs Baustadtrat funktioniert der Milieuschutz im Bezirk gut. Als jüngstes positives Beispiel kann Jörn Oltmann (Grüne) das Haus Grunewaldstraße 27 anführen.
Der neue Eigentümer hat eine sogenannte Abwendungserklärung abgegeben. Er beugt sich den Vorgaben der sozialen Erhaltungsverordnung und vermeidet das im Milieuschutzgebiet geltende Vorkaufsrecht des Bezirks. Damit sind die Mieter vor Luxussanierung, teuren Mieten oder gar Umwandlung ihrer Wohnungen in Eigentum und damit vor Verdrängung geschützt.
Das Baugesetzbuch räumt den Bezirken im Geltungsbereich von sozialen Erhaltungsgebieten ein Vorkaufsrecht ein. Zweck ist es, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten. Eigentlich geht es beim Milieuschutz eher um das Eindämmen von Infrastrukturkosten für die öffentliche Hand infolge von Gentrifizierung als um Mieterfreundlichkeit. Freilich ist eine direkte Hilfe für die Mieter ein willkommener Mitnahmeeffekt der sozialen Erhaltungsverordnung.
Jörn Oltmann hat angekündigt, beide Instrumente, Milieuschutz und Vorkaufsrecht, konsequent auszubauen und anzuwenden. Das Bezirksamt hat das Vorkaufsrecht bereits in zwei Fällen ausgeübt und nun in einem dritten eine Abwendung erzielen können.
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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