Rückschlag für Bezirk: Kein Vorkaufsrecht an Großgörschen- und Katzlerstraße
Schöneberg. Rückschlag für den Bezirk bei den Mietshäusern im Schöneberger Norden: Das Berliner Landgericht hat einer Klage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) stattgegeben.
Die drei Wohnhäuser Großgörschenstraße 25/26/27 und Katzlerstraße 10/11 gehören dem Bund und werden von der BImA verwaltet. Die Bundesanstalt hat die Häuser mit 48 Wohnungen an einen Privatinvestor verkauft. Dagegen ist der Bezirk eingeschritten, indem er ein Vorkaufsrecht zugunsten einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft geltend machte. Dagegen hatte die BImA geklagt. Die Baulandkammer des Landgerichts gab der Bundesanstalt recht (AZ: -o2/15 Baul).
Zur Begründung führte die Kammer an, zur Ausübung eines Vorkaufsrechts müsse ein Missverhältnis zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem Verkehrswert liegen. Der Käufer hatte 7,8 Millionen Euro geboten. Die frühere Stadtentwicklungsstadträtin Sibyll Klotz (Grüne) hatte einen Verkehrswert in Höhe von 6,32 Millionen Euro ermittelt. Das Gericht setzte die Toleranzspanne bei 25 Prozent an. Das Gebot des Privatinvestors liege noch innerhalb dieser Spanne.
Jörn Oltmann (Grüne), Amtsnachfolger von Klotz in der neuen Wahlperiode, will die schriftliche Begründung des Urteils abwarten. Er kündigte an, sich dafür einzusetzen, dass das Land Berlin in die Berufung geht.
„Ich hoffe sehr, dass das Land Berlin in die nächste Instanz geht“, sagte auch die steuerpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Bundestagsfraktion, Lisa Paus. „Es wäre ein herber Rückschlag für die Stadtentwicklung, wenn das kommunale Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten geschwächt würde“, so die Politikerin weiter. Das Vorkaufsrecht sei ein wichtiges Instrument, um Mieter in Berlin vor Verdrängung und Immobilienspekulation zu schützen und die soziale Mischung zu erhalten. Der Erfolg bei Dragoner Areal und Neuem Kreuzberger Zentrum bestätigten den von der Politik beschrittenen Weg. KEN
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