Ruhezeiten auf Friedhöfen enden: Betroffenen Grabstätten werden ab Februar abgeräumt
Schöneberg. Auf den landeseigenen Friedhöfen laufen Ruhezeiten aus.
Auf den Städtischen Friedhöfen Schöneberg I, Eisackstraße 40a, Schöneberg II, Eythstraße 1-25, Schöneberg III, Stubenrauchstraße 43-45, Schöneberg IV, Am Priesterweg, sowie auf dem Heidefriedhof in der Reißeckstraße 14 und dem Tempelhofer Parkfriedhof in der Gottlieb-Dunkel-Straße 26 enden für verschiedene Grabstätten am 31. Dezember die gesetzlichen Ruhezeiten.
Nach Paragraph 11 des Friedhofgesetzes vom November 1995 gilt das für Erd- und Urnen-Reihengrabstätten, in denen bis zum 31. Dezember 1996 beigesetzt wurde, für Erd- und Urnen-Wahlgrabstätten, in denen bis zum 31. Dezember 1996 beerdigt wurde oder die bis zu diesem Zeitpunkt erworben wurden; für Erd- und Urnen-Familiengrabstätten mit Beisetzungen oder Erwerb bis zum 31. Dezember 1956 beziehungsweise 31. Dezember 1996 sowie für Urnenwandgrabstätten, in denen bis zum 31. Dezember 1996 beigesetzt wurde oder die bis zu diesem Datum erworben wurden.
Mit dem Ablauf der Ruhezeit, so die Friedhofsverwaltung, erlischt auch das Nutzungsrecht an diesen Grabstätten. Ausgenommen sind solche, deren Nutzungsrecht verlängert worden ist. Eine Verlängerung bei Reihengrabstätten ist jedoch nicht möglich.
Die Einebnung der Gräber beginnt im Februar 2017. Die Friedhofsverwaltung des Bezirks Tempelhof-Schöneberg bittet alle betroffenen Nutzungsberechtigten, die Aushändigung der Grabmale und Grabausstattungen unter Vorlage und Nachweis des Eigentumsrechtes vor Beginn der Abräumarbeiten schriftlich bei der Friedhofsverwaltung, Reißeckstraße 14, 12107 Berlin, zu beantragen und bis 31. Januar 2017 Grabmale und -ausstattungen zu entfernen. Geschieht das nicht, räumt die Friedhofsverwaltung ab Februar diese Gegenstände ab. Weitere Informationen sind unter 902777784, -7786 und -7787 erhältlich. KEN
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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