Schöneberg. Was haben Bezirksamt und Polizei im Fall des „Horrorhauses“ in der Grunewaldstraße 87 bisher gemacht? Viele sind von Amts wegen mit dem Haus befasst. Ändern können sie an den unhaltbaren Zuständen nichts.
Das Bezirksamt weiß nicht einmal wer und wie lange jemand in der Grunewaldstraße 87 gewohnt hat. Der Eigentümer behauptet jetzt sogar, er habe gar keine Wohnungen an Roma vermietet. Das habe der mittlerweile fristlos entlassene Hausmeister getan – mit gefälschten Mietverträgen.
Unter Zwangsverwaltung kann das Haus auch nicht gestellt werden. Dafür fehle die Rechtsgrundlage, so Sozial- und Stadtentwicklungsstadträtin Sibyll Klotz (Bündnis90/Grüne). Ordnungsbehörden und Polizei sähen bislang keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Weil keine Strafanzeigen vorliegen, kann die Polizei auch nicht gegen Verdächtige vorgehen, heißt es.
In den Fokus des Polizeiabschnitts 41 ist das Haus aber im November 2014 gerückt, nachdem Schüsse auf die Haustür abgegeben wurden. Seither müssen die Beamten regelmäßig ausrücken. Registriert wurden rund 350 Straftaten, auch im Zusammenhang mit Bandenkriminalität.
Auf Bezirksseite sind seit Februar mindestens vier Ämter mit dem Haus befasst. Immerhin konnten 36 schulpflichtige Kinder und Jugendliche in Willkommensklassen von Grundschulen und weiterführenden Schulen untergebracht werden.
Neben dem Gesundheitsamt ist regelmäßig die Wohnaufsicht vor Ort und hat rund 75 Mängel festgestellt. 68 sind inzwischen beseitigt worden. Türmt sich der Müll vor dem Haus, lässt ihn das Ordnungsamt durch die Stadtreinigung beseitigen. Außendienstmitarbeiter laufen Streife durch Kleist- und Kurt-Hiller-Park und sprechen auch schon mal Platzverweise aus. Den umliegenden Gewerbetreibenden, die unter den skandalösen Zuständen leiden, kann die Wirtschaftsförderung mit ihren Mitteln nicht helfen. Auf Kosten der öffentlichen Hand sind derzeit aus dem Haus zwölf Roma-Familien mit 57 Personen in Pensionen, Hostels oder Ferienwohnungen untergebracht – zu Tagessätzen zwischen 13,40 Euro und 35 Euro je Person. Lesen Sie hier mehr. KEN
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