Verdrängung abgewendet
Schöneberg. Bereits zum vierten Mal hat das Bezirksamt eine sogenannte Abwendung erzielt. Möglich ist das, weil sich die Mietshäuser in einem Milieuschutzgebiet befinden. Der neue Eigentümer der Vorbergstraße 14 und 14A hat eine Vereinbarung unterzeichnet, in der er sich verpflichtet, die Miet- nicht in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Darüber hinaus wird der Immobilieneigentümer die Modernisierungsumlage auf acht Prozent beschränken. Die Abwendungsvereinbarung gilt für die Dauer der sozialen Erhaltungsverordnung, längstens 20 Jahre. KEN
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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