VORSORGE
Individuelle Bestattungswünsche: Details mit Weitsicht frühzeitig festlegen

Ursula Schroeder sieht sich gern die Fotos von Ehemann Horst, den Töchtern, beiden Enkeln und der Urenkelin an. | Foto: Umsorgt wohnen
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  • Ursula Schroeder sieht sich gern die Fotos von Ehemann Horst, den Töchtern, beiden Enkeln und der Urenkelin an.
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Das eigene Lebensende ist oft ein Tabu-Thema. Nicht so für Ursula und Horst Schroeder. Das Ehepaar hat sich vor fünf Jahren dazu entschieden, die Details ihrer Bestattung festzulegen und einen Vorsorgevertrag bei einem Beerdigungsinstitut abzuschließen. Der Vorschlag dazu kam von Tochter Angelika.

„Es ging uns gut, deshalb konnten wir das Thema vollkommen entspannt angehen“, erinnert sich Ursula Schroeder. Die 91-Jährige hat sich einen weißen Sarg ausgesucht, auf dem bei der Trauerfeier weiße und rote Rosen liegen sollen. Sie möchte schick angezogen sein. Ein Trauerredner ist bestellt, das Vaterunser soll gesprochen werden, und die Musik ist auch schon ausgesucht: das Ostpreußenlied „Land der dunklen Wälder“ und „Nimm mich mit, Kapitän, auf die Reise“. Ins offene Grab sollen Blumen nachgeworfen werden. Die Eltern werden dann ihre endgültige Ruhe neben ihrer im Jahr 2006 verstorbenen Tochter Monika finden.

Das Thema hat auch einen finanziellen Hintergrund: „Im Pflegefall wäre unser Erspartes schnell aufgebraucht. Das Geld, das wir für unsere Beerdigung ausgegeben haben, kann uns jetzt keiner mehr wegnehmen“, erklärt Ursula Schroeder. Das sieht das Bundessozialgericht genauso und bekennt sich in seinem Urteil vom 18. März 2008 (B 8/9b SO 9/06 R) ausdrücklich zur Bestattungsvorsorge. Das Gericht würdigt den Wunsch des Menschen, für die Zeit nach seinem Tod durch eine angemessene Bestattung und Grabpflege vorzusorgen. Dies entspreche dem Gedanken der Selbstbestimmung und Menschenwürde. Vermögen, das dafür bereitgehalten wird, müsse daher als Schonvermögen im Sinne der sozialrechtlichen Härtefallregelungen angesehen werden.

Preisgarantie sichern

Damit es nach dem Tod keine bösen Überraschungen für die Hinterbliebenen gibt, ist darauf zu achten, dass das Beerdigungsinstitut eine Preisgarantie übernimmt. Zudem bieten einige Firmen Bankbürgschaften an, damit das Geld bei einer Insolvenz des Bestatters nicht verloren ist.

Nach dem Tod von Horst Schroeder, der im November 2018 im Alter von 93 Jahren verstorben ist, sollte sich zeigen, wie weitsichtig die Bestattungsvorsorge war. „Mein Mann hat elf Monate im Pflegeheim gelebt, ich habe fast rund um die Uhr bei ihm am Bett gesessen und ihn begleitet“, erzählt die Witwe. „Ich selber war am Ende, hätte nicht mehr die Kraft gehabt, mich um die Beerdigung zu kümmern.“ Und wie geht es ihr heute? „Es ist gut, dass mein Mann gehen durfte, denn er ist erlöst worden. Aber ich muss das Lachen wieder lernen, sagt meine Tochter.“

Literatur: „Umsorgt wohnen in Berlin-Brandenburg“, 5. Auflage, ISBN 978-3-941891-19-7, 464 Seiten, 19,90 Euro. Erhältlich im Buchhandel, unter Telefon 0800 600 89 84 (gebührenfrei, zzgl. Versand), www.umsorgt-wohnen.de. Ursula Schroeder sieht sich gern die Fotos von Ehemann Horst, den Töchtern, beiden Enkeln und der Urenkelin an.

Ursula Schroeder sieht sich gern die Fotos von Ehemann Horst, den Töchtern, beiden Enkeln und der Urenkelin an. | Foto: Umsorgt wohnen
Der Ratgeber „Umsorgt wohnen in Berlin-Brandenburg“ ist aktuell in der 5. Auflage im Buchhandel erhältlich. | Foto: Umsorgt wohnen
Autor:

Jochen Mertens aus Mitte

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