Tempo 30 in der Akazienstraße?
Senatsverkehrsverwaltung lehnt Vorstoß der BVV ab
Aus Sicht der SPD-Fraktion erfüllt die Akazienstraße keine überörtliche Funktion im Berliner Verkehrsstraßennetz. Tempo 50 sei daher falsch.
Die Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) von Tempelhof-Schöneberg hatte deshalb im vergangenen Jahr beantragt, der Akazienstraße den Status als „Ergänzungsstraße des übergeordneten Verkehrsnetzes“ abzuerkennen und danach für die Straße, dann in der Verantwortung des Bezirks, sofort Tempo 30 anzuordnen. „Abgelehnt“, sagt jetzt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in einer Stellungnahme zum SPD-Antrag, den die BVV am 18. Januar 2017 beschlossen hatte.
Die Sozialdemokraten hatten argumentiert, Tempo 30 sei an Werktagen tagsüber bereits die Realität. Die Autofahrer müssten wegen der vielen Fußgänger und Radfahrer und des notorischen Haltens in zweiter Reihe in der Akazienstraße schon heute auf die Bremse treten. Das glatte Gegenteil passiere dann nachts. Da würde eher gerast, zu Lasten der Nachtruhe der Anwohner. Tempo 50 gelte ohnehin nur, weil die Akazienstraße zum Hauptverkehrsstraßennetz gehöre, so die SPD. Dem entgegnet das Referat IV A „Grundsatzangelegenheiten der Verkehrspolitik, Verkehrsentwicklungsplanung“ in der Abteilung Verkehr der Senatsverkehrsverwaltung: „Die Akazienstraße zwischen der Grunewaldstraße und B1, Hauptstraße, gehört als Ergänzungsstraße, das heißt als flächenerschließende Straßenverbindung, zum übergeordneten Straßennetz von Berlin.“
Abschnittsweise möglich
Die Akazienstraße „verbinde“ die Grunewaldstraße und die Hauptstraße. Über den Kaiser-Wilhelm-Platz werde die Kolonnen- und die Dudenstraße und damit Querungen über Bahngleise erreicht. „Damit dient sie neben dem üblichen Erschließungs-, Ver- und Entsorgungsverkehr dem übergeordneten Verkehr“, so das Referat IV A in der Begründung seiner Ablehnung.
Die Senatsverwaltung gibt gleichzeitig den Hinweis, dass auch im übergeordneten Straßennetz Straßenabschnitte mit Tempo 30 ausgeschildert werden können: Und zwar, wenn man gerichtsfeste Gründe wie Lärmbelästigung Tag und Nacht, Sicherheitsbelange von Schulen, Kitas und anderen öffentlichen Einrichtungen oder Luftschadstoffe anführen könne.
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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